Veranstaltung: | Beschlossene Anträge |
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Antragsteller*in: | Stadtbezirk Mülheim |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 27.01.2019 |
Eingereicht: | 27.01.2019, 00:00 |
Themenbereich: | Verkehr |
Dieselfahrverbote dürfen nicht zur Enteignung von Kölner Bürgerinnen und Bürgern führen!
Beschlussgremium
- Beschlussgremium:
- Unterbezirksdelegiertenkonferenz der Jusos Köln
- Beschlussdatum:
- 27. Januar 2019
- Weitergeleitet an:
- Unterbezirksparteitag der KölnSPD
Antragstext
Das Diesel-Urteil des Kölner-Verwaltungsgericht vom November 2018 war einerseits
zu erwarten, aber andererseits gleichzeitig auch ein Schock für die Kölner
Bürgerinnen und Bürger. Seit Jahren schon wurden in Köln die Stickoxid-
Grenzwerte nicht eingehalten - das Urteil ist gleichzeitig ein Ergebnis einer
Politik, die zu lange nicht gehandelt sondern weggeschaut hat.
Diese Fehler dürfen jetzt nicht auf den Rücken der Kölnerinnen und Kölner
ausgetragen werden! Wir Jusos Köln stehen solidarisch an der Seite der
betroffenen Kölnerinnen und Kölner, die in den letzten Jahren in gutem Glauben
ein Diesel- oder Benziner-Fahrzeug gekauft haben und jetzt in ihrer Mobilität
eingeschränkt werden.
Wir fordern nicht weniger als eine Mobilitätsgarantie für alle betroffenen
Bürgerinnen und Bürger, die durch angemessene Angebote von Seiten der Politik
und der Wirtschaft geschaffen werden soll! Als Betroffene gelten alle
Autobesitzer*innen, die bis zur Urteilsverkündung des Dieselfahrverbotes in Köln
ein Dieselfahrzeug besessen haben und für sie sollen die folgenden Regelungen
gelten.
Konkret bedeutet dies:
- Betroffene Menschen müssen wesentlich günstigeren Zugang zu den
öffentlichen Verkehrsmitteln in Köln bekommen. Diesen sollen sie, und ihre
engsten Familienangehörigen, durch ein Ticket erhalten, mit dem sie für
einen Euro am Tag befristet auf ein Jahr jederzeit den ÖPNV nutzen können.
- Betroffene Autos müssen so schnell wie nur möglich nachgerüstet werden.
Bei Autos, die aufgrund von Schummelsoftwaren der Hersteller ursprünglich
zugelassen und nun gesperrt worden sind, sollen die Hersteller die Kosten der
Hardware-Nachrüstung vollständig übernehmen müssen. Diese Kosten dürfen aber von
den Fahrzeug-Herstellern nicht als Gründe für Stellenabbau in der Belegschaft
angeführt werden - die Beschäftigten müssen davor geschützt werden!
In Fällen, in denen die Hersteller die nun betroffenen Fahrzeuge korrekt
hergestellt haben, müssen die Hersteller und die Bundesregierung zusammen
mindestens 85 Prozent der Hardware-Kosten jeweils zur Hälfte übernehmen.
Des Weiteren fordern die Jusos Köln einen Fonds der Bundesregierung, der den
städtischen Verkehrsbetrieben die Mittel zur Nachrüstung der eigenen
Verkehrsmittel zur Verfügung stellt.