Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8.2 Andere Anträge (Reihenfolge nach Priorisierung der Delegierten) |
Antragsteller*in: | SB Lindenthal |
Status: | Abgelehnt (Ja 31, Nein 37, Enthaltung 7) |
Eingereicht: | 13.02.2022, 12:40 |
A13: Die Lebenden wieder auf die Friedhöfe holen
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- Parteitag der Köln-SPD
Antragstext
Die Friedhofssatzung der Stadt Köln untersagt unter § 6 (i) auf Friedhöfen „zu
lärmen, zu spielen, zu joggen oder sonstige sportliche Aktivitäten mit oder ohne
Sportgerät zu betreiben“. Ebenso sagt diese aber auch unter § 2 (2), dass „die
parkähnliche Gestaltung der Friedhöfe einen erheblichen Freizeit- und
Erholungswert für die Bevölkerung [darstellt]“.
Wir als Jusos Köln unterstützen die besondere Stellung eines Friedhofs als Ort
der Ruhe und des Gedenkens, sehen aber auch Chancen in der darüberhinausgehenden
gesellschaftlichen Nutzung dieser Flächen. Wir schlagen vor, die Satzung
dahingehend zu ändern, dass die Verstorbenen durch eine respektvolle Nutzung der
Grünflächen in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden.
Deshalb fordern wir die Ratsfraktion der Köln-SPD auf, im Rat der Stadt Köln
darauf hinzuwirken, das Joggen und Walken in der Satzung zuzulassen, Bänke und
verschlossene Mülleimer aufzustellen und durch dem Ort angemessene
Veranstaltungen, z.B. Beleuchtung und Gedenkveranstaltungen mit musikalischer
Begleitung, den Bürger*innen der Stadt Köln Friedhöfe als nutzungswerten Raum
näherzubringen.
Kölner Friedhöfe sollen ein Ort lebendiger Erinnerung werden, die Tod und
Sterben als natürlichen, wenn auch schmerzhaften Teil unserer Gesellschaft
begreifen. Darüber hinaus muss jedoch gewährleistet werden, dass bei aller
Lebendigkeit auch Trauernde weiterhin ungestört trauern dürfen. Joggen und
Radfahren sollte sich daher auf die Hauptwege beschränken. Kölner Friedhöfe
sollen für alle Bürger*innen als Erholungsort erlebbar und verfügbar sein. Da
sie in unserer schnelllebigen Stadt jedoch den letzten Ort der Ruhe darstellen,
sollte diese Ruhe auch weiterhin bewahrt werden. Private Zusammenkünfte mit
Musik sollten daher außerhalb des Friedhofs stattfinden.
Begründung
Friedhöfe sind ein Ort von besonderer Bedeutung, an dem Menschen ihrer Angehörigen gedenken und liebevoll die Grabanlagen pflegen. Zugleich sind die Friedhöfe ein abgeschiedener Ort, den nur wenige Menschen besuchen und der die Verstorbenen so vom gesellschaftlichen Leben trennt. Das wollen wir ändern. Anders als in Köln ist das Joggen in Städten wie Berlin, Frankfurt, Dresden, Bremen und auf ausgewählten Friedhöfen in München nicht verboten. Ähnlich wie dort möchten wir auch in Köln die Lebenden wieder auf die Friedhöfe holen. Die Befürchtung, dass die Friedhöfe dadurch zweckentfremdet würden, hat sich dort nicht bestätigt. Zusammenkünfte mit verstärkter Lärmbelästigung beispielsweise, die meist in den Abendstunden auftreten, sind ohnehin nicht möglich, da der Zugang zu Kölner Friedhöfen nur innerhalb fester Öffnungszeiten möglich ist. Der Melaten-Friedhof im Herzen unseres Stadtbezirks Lindenthal beispielsweise bietet mit seinen 435.000 m2 Grünfläche genügend Raum für Freizeitaktivitäten, der bisher jedoch weitestgehend ungenutzt bleibt. Dem Architekten war es ebenfalls wichtig, die Einbindung des Friedhofs in das öffentliche Leben zu bewirken. In einer Gesellschaft, die zunehmend den Wert intakter Ökosysteme schätzen lernt, dürfen wir hier nicht die Chance verpassen, bereits vorhandenen Raum effizient zu nutzen.