Satzungsänderungsantrag: | Eine Doppelspitze für's 21. Jahrhundert |
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Antragsteller*in: | SB Mülheim |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 22.01.2022, 16:32 |
Ä1 zu S1: Eine Doppelspitze für's 21. Jahrhundert
Titel
Ändern in:
Eine Quotierung für's 21. Jahrhundert
Satzungsänderungstext
Nach Zeile 24 einfügen:
„Die Antragskommission wird am Anfang der jeweiligen UBDK von allen Delegierten gewählt. Die Antragskommission muss zu mindestens fünfzig Prozent aus FINTA-Personen, zu mindestens vierzig Prozent aus Frauen und zu mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen.“
„Dabei müssen mindestens fünfzig Prozent der Delegierten aus FINTA-Personen, mindestens vierzig aus Frauen und mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen. Ist eine Quote nicht erreicht, so rücken bis zur Erreichung der Quote so lang
Kandidat*innen des unterrepräsentierten Geschlechts nach, wie es Kandidat*innen
gibt. Begonnen wird mit dem*der Kandidat*in mit dem nächsthöchsten
Stimmergebnis.“
(2) Er besteht aus:
(5) Gremien aus drei Personen (insbesondere die Revision und Vorstände) sollen zu zwei Dritteln aus FINTA-Personen, zu mindestens einem Drittel aus Frauen und zu einem Dritteln aus Männern bestehen. Gremien aus vier Personen (insbesondere die Revision und Vorstände) sollen mindestens zu 50% aus FINTA-Personen, zu mindestens einem Viertel aus Frauen und zu mindestens einem Viertel aus Männern bestehen. Das übrige Verfahren richtet sich nach § 14.
Nach Zeile 24 einfügen:
„Die Antragskommission wird am Anfang der jeweiligen UBDK von allen Delegierten gewählt. Die Antragskommission muss zu mindestens fünfzig Prozent aus FINTA-Personen, zu mindestens vierzig Prozent aus Frauen und zu mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen.“
„Dabei müssen mindestens fünfzig Prozent der Delegierten aus FINTA-Personen, mindestens vierzig aus Frauen und mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen. Ist eine Quote nicht erreicht, so rücken bis zur Erreichung der Quote so lang
Kandidat*innen des unterrepräsentierten Geschlechts nach, wie es Kandidat*innen
gibt. Begonnen wird mit dem*der Kandidat*in mit dem nächsthöchsten
Stimmergebnis.“
(2) Er besteht aus:
(5) Gremien aus drei Personen (insbesondere die Revision und Vorstände) sollen zu zwei Dritteln aus FINTA-Personen, zu mindestens einem Drittel aus Frauen und zu einem Dritteln aus Männern bestehen. Gremien aus vier Personen (insbesondere die Revision und Vorstände) sollen mindestens zu 50% aus FINTA-Personen, zu mindestens einem Viertel aus Frauen und zu mindestens einem Viertel aus Männern bestehen. Das übrige Verfahren richtet sich nach § 14.