Satzungsänderungsantrag: | Eine Doppelspitze für's 21. Jahrhundert |
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Antragsteller*in: | SB Lindenthal |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 07.02.2022, 21:36 |
Ä2 zu S1: Eine Doppelspitze für's 21. Jahrhundert
Titel
Ändern in:
Eine Quotierung für's 21. Jahrhundert
Satzungsänderungstext
Von Zeile 7 bis 9:
“Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%)."
„Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter*, nicht-binäre, Trans* sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren, allerdings darf keine Identität mehr als einmal vertreten sein. Darüber hinaus muss auch der Gesamtvorstand zu
mindestens fünfzig Prozent aus FINTA-Personen, zu mindestens vierzig Prozent aus
Frauen und zu mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen.“
Von Zeile 21 bis 24:
Vorsitzenden festgelegt werden, dass eine Doppelspitze gewählt werden soll.
Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%).“dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter*, nicht-binäre, Trans* sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren, allerdings darf keine Identität mehr als einmal vertreten sein.“
Von Zeile 7 bis 9:
“Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%)."
„Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter*, nicht-binäre, Trans* sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren, allerdings darf keine Identität mehr als einmal vertreten sein. Darüber hinaus muss auch der Gesamtvorstand zu
mindestens fünfzig Prozent aus FINTA-Personen, zu mindestens vierzig Prozent aus
Frauen und zu mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen.“
Von Zeile 21 bis 24:
Vorsitzenden festgelegt werden, dass eine Doppelspitze gewählt werden soll.
Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%).“dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter*, nicht-binäre, Trans* sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren, allerdings darf keine Identität mehr als einmal vertreten sein.“