Satzungsänderungsantrag: | Eine Doppelspitze für's 21. Jahrhundert |
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Antragsteller*in: | SB Mülheim |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 08.02.2022, 21:15 |
Ä3 zu S1: Eine Doppelspitze für's 21. Jahrhundert
Titel
Ändern in:
Eine Quotierung für's 21. Jahrhundert
Satzungsänderungstext
Von Zeile 7 bis 9:
“Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%)."
„Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter, nicht-binäre, Trans sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren. Darüber hinaus muss auch der Gesamtvorstand zu
mindestens fünfzig Prozent aus FINTA-Personen, zu mindestens vierzig Prozent aus
Frauen und zu mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen.“
Von Zeile 21 bis 24:
Vorsitzenden festgelegt werden, dass eine Doppelspitze gewählt werden soll.
Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%).“dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter, nicht-binäre, Trans sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren.“
„Dabei müssen mindestens fünfzig Prozent der Delegierten aus FINTA-Personen, mindestens vierzig aus Frauen und mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen. Ist eine Quote nicht erreicht, so rücken bis zur Erreichung der Quote so lang
Kandidat*innen des unterrepräsentierten Geschlechts nach, wie es Kandidat*innen
gibt. Begonnen wird mit dem*der Kandidat*in mit dem nächsthöchsten
Stimmergebnis.“
Dieser Antrag gilt ab Annahme für alle zukünftigen Wahlen. Wahlen, die vor der Annahme stattgefunden haben, werden nicht berücksichtigt.
Von Zeile 7 bis 9:
“Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%)."
„Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter, nicht-binäre, Trans sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren. Darüber hinaus muss auch der Gesamtvorstand zu
mindestens fünfzig Prozent aus FINTA-Personen, zu mindestens vierzig Prozent aus
Frauen und zu mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen.“
Von Zeile 21 bis 24:
Vorsitzenden festgelegt werden, dass eine Doppelspitze gewählt werden soll.
Mindestens eine der beiden Vorsitzenden muss weiblich sein. Wenn zwei Frauen die Doppelspitze bilden, gilt für §4 Abs. 3, dass der Gesamtvorstand quotiert sein muss (im Verhältnis 60% zu 40%).“dabei sich als FINTA (Frauen,
Inter, nicht-binäre, Trans sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität
erleben) identifizieren.“
„Dabei müssen mindestens fünfzig Prozent der Delegierten aus FINTA-Personen, mindestens vierzig aus Frauen und mindestens vierzig Prozent aus Männern bestehen. Ist eine Quote nicht erreicht, so rücken bis zur Erreichung der Quote so lang
Kandidat*innen des unterrepräsentierten Geschlechts nach, wie es Kandidat*innen
gibt. Begonnen wird mit dem*der Kandidat*in mit dem nächsthöchsten
Stimmergebnis.“
Dieser Antrag gilt ab Annahme für alle zukünftigen Wahlen. Wahlen, die vor der Annahme stattgefunden haben, werden nicht berücksichtigt.