Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8.2 Andere Anträge (Reihenfolge nach Priorisierung der Delegierten) |
Antragsteller*in: | SB Kalk |
Status: | Angenommen (Ja 47, Nein 9, Enthaltung 15) |
Beschlossen am: | 13.02.2022 |
Eingereicht: | 13.02.2022, 10:49 |
A16: Niemand hat die Absicht Videoüberwachung einzurichten!
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- Parteitag der SPD Köln
Antragstext
Die Jusos sind grundsätzlich gegen Videoüberwachung. Sollte eine
Videoüberwachung jedoch dennoch eingerichtet werden, so fordern wir, dass in
Bezug auf neu einzurichtende Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen
Bereichen in Kommunen
- im Vorfeld die kommunalen Vertreter*innen entsprechend der jeweiligen
kommunalen Zuständigkeitsordnung in einer Beschlussvorlage darüber informiert
werden müssen,
- eine Zustimmung oder Stellungnahme entsprechender Vertreter*innen zur
Beschlussvorlage nach der jeweiligen Zuständigkeitsordnung erfolgenmuss,
- im Vorfeld eine Information an die im unmittelbaren Umfeld befindlichen
Anwohner*innen mit einer Möglichkeit zur Stellungnahme stattfinden muss.
Begründung
Aktuell werden in Kalk neue Kameras zur Videoüberwachung durch die Polizei installiert. Auch andere Orte in Köln, wie die Flächen rund um Dom und Hauptbahnhof, Ringe oder der Wiener Platz werden bereits durch die Polizei überwacht. Begründet wird dies durch ein erhöhtes Aufkommen von Kriminalität an jenen Orten.
Als Jusos stellen wir uns klar gegen Videoüberwachung zum Einsatz der Kriminalitätsbekämpfung, da die Rechte des Einzelnen massiv eingeschränkt werden, um einen vergleichsweise geringen Effekt zu erzielen.
Gerade in Kalk ist das nun zu überwachende Gebiet vor allem auch durch Wohnbebauung und kleinere gewerbliche Nutzungen geprägt. Keine*r der Anwohner*innen wurde jedoch im Vorfeld über die Planungen informiert. Auch die demokratisch gewählten Vertreter*innen in Bezirksvertretung und Stadtrat wurden nicht in die Planungen miteinbezogen und mussten aus der Presse davon erfahren.
Nun regt sich auch im Viertel erheblicher Widerstand gegen die Videoüberwachung. Die Polizei ist jedoch nicht bereit, die Planungen zu verändern. Aktuell muss sie das auch nicht. Videoüberwachung kann an öffentlichen Plätzen nach §15 PolG NRW durch die Polizei installiert werden, solange es sich um sog. Kriminalitätsschwerpunkte handelt.
Dabei wird hier der Fokus auf den falschen Schwerpunkt gelenkt. Statt Kriminalität durch mehr Personal bei der Polizei oder durch Präventionsarbeit zu bekämpfen, wird die Freiheit der Kölner*innen eingeschränkt. Um dem entgegenzuwirken, sollen in Zukunft zumindest die örtlichen Akteur*innen miteinbezogen werden, wenn ein solches Projekt ansteht.