Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 7.1. Beratung der satzungsändernden Anträge |
Antragsteller*in: | JUBV |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.01.2024, 19:04 |
S1: Änderung der Satzung zur gebündelten Verantwortlichkeit in Sachen Finanzen
Satzungsänderungstext
Die UBDK beschließt folgende Änderungen der Satzung der Jusos Köln:
Unter § 6 Der Unterbezirksvorstand: Die ersatzlose Streichung des Absatzes 2
lit. D: „einem*einer Schatzmeister*in“ und Ersetzung des Absatzes 7 durch:
„Der*die Geschäftsführer*in ist für die ordnungsgemäße Führung der Kasse
verantwortlich. Der*die Geschäftsführer*in fertigt zur Vorlage bei der Revision
(§ 7) mindestens zwei Wochen vor jeder Unterbezirksdelegiertenkonferenz einen
schriftlichen Kassenbericht an und erteilt auf Nachfrage detailliert Auskunft
über die Kassenpositionen.“
Unter § 7 Revision: Die Ersetzung des Absatzes 2 durch: „Der*die
Geschäftsführer*in (§ 6 Abs. 2 lit. C) darf für die Dauer von zwölf Monaten nach
Beendigung ihrer letzten Amtszeit nicht zum*zur Revisor*in gewählt werden.“
Begründung
Drei (Vorstands-)Jahre nach der Einführung des Amtes des*der Schatzmeister*in lässt sich eine klare Bilanz ziehen: Die Trennung des Aufgabenbereiches lässt zwei halbe Ämter im Unterbezirksvorstand zurück.
Geschäftsführung und Schatzmeisterei sind seit der Aufteilung der Kassenführung zwei Ämter, die in enger Zusammenarbeit, einen überschaubaren Aufgabenbereich abdecken. Die aufwändigen Phasen dieser Ämter sind am Anfang durch Finanzbudgetierung sowie am Ende der Legislatur, durch Beantragung der Mittel des Rings politischer Jugend und Erstellung des Rechenschaftsberichts zur UBDK, klar abzustecken. Das restliche Jahr über bleiben die Überweisungserstattung und Anschaffung von neuem Material, die Schnittstelle dieser Ämter.
Der Arbeitsaufwand für diese Aufgaben ist aus der praktischen Erfahrung überschaubar und das 4-Augen-Prinzip ist bei Erstattungen durch die Hauptamtlichkeit der KölnSPD sowie bei Anschaffung von Materialien durch den gesamten Unterbezirksvorstand gewährleistet. Die Verantwortung für die Finanzen ist ferner eine Aufgabe, der sich in der Realität auch der*die Vorsitzende*r sowie die Stellvertreter*innen gegenüber verantwortlich fühlen und deshalb beratend der Kassenführung zur Seite stehen.
Deshalb wollen wir zum vorherigen System zurückkehren, welches bei den Jusos auch das vorherrschende ist und die Kassenführung wieder in die Verantwortung des*der Geschäftsführer*in übergeben. Diese Entscheidung wurde außerdem maßgeblich von den aktuellen Verantwortlichen vorangetrieben, die aus ihrer praktischen Erfahrung, diesen Schritt für folgerichtig halten.