Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1. Beratung der restlichen Anträge |
Antragsteller*in: | SB Mülheim |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.01.2024, 20:16 |
A22: “Wir bieten dir” einen Scheiß
Weiterleitung
Antragstext
Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, künftig bei der Anwerbung
von Arbeitnehmer*innen auf die gesetzlichen Mindeststandards für
Arbeitsbedingungen hinzuweisen, statt diese als Angebote des*der Arbeitgebers*in
darzustellen.
Begründung
Begründung:
“Wir bieten dir einen Stundenlohn von 12,41 Euro”
“Wir bieten dir 20 Tage Urlaub pro Jahr.”
“Wir bieten dir bis zu 6 Wochen Entgeltzahlung im Krankheitsfall.”
“Wir bieten dir pünktliche Lohnzahlung.”
So oder ähnlich lesen sich häufig Stellenangebote von Arbeitgeber*innen. Neben Obstkörben und einem tollen Betriebsklima listen Arbeitgeber*innen zunehmend Maßnahmen auf, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, wie die Zahlung des Mindestlohns oder die Mindestanzahl des gesetzlichen Urlaubsanspruchs, um Arbeitnehmer*innen eine besondere Leistung des*der Arbeitgebers*in zu suggerieren. Damit muss Schluss sein - Arbeitnehmer*innen müssen bei der Stellenwahl besser wissen können, was ihnen gesetzlich zusteht und was ihnen der*die Arbeitgeber*in zusätzlich bietet, damit sie in einer starken Verhandlungsposition agieren können.
Änderungsanträge
- Globalalternative: Ä1 (Jusos Mülheim, Eingereicht)