Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1. Beratung der restlichen Anträge |
Antragsteller*in: | Jusos Kalk |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.01.2024, 18:20 |
A13: Kein Anschluss unter diesem Ticket – für Fahrgastrechte beim Deutschlandticket
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- UB-Parteitag der SPD Köln, Landesparteitag der SPD NRW, Bundesparteitag der SPD
Antragstext
Bahnfahrende müssen sich darauf verlassen können, dass Sie – wenn schon nicht
pünktlich – zumindest schnellstmöglich ans Ziel kommen. Egal mit welchem Ticket.
Daher fordern wir die Einstufung des Deutschlandtickets als stark ermäßigtes
Beförderungsentgelt seit dem 15. August 2023 und die damit verbundenen
Einschränkungen der Fahrgastrechte rückgängig zu machen.
Nutzer*innen des Nah- und Regionalverkehrs müssen sich darauf verlassen können,
auch bei Verspätungen ihr Ziel in einer zumutbaren Zeit zu erreichen. Daher muss
das Recht bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen einen Fernzug zu nutzen,
auch mit dem Deutschlandticket oder anderen Nahverkehrstickets gewährleistet
werden.
Falls eine Differenzierung zum Fernverkehr als Notwendig erachtet wird kann der
Umstieg auf „höherwertige Verkehrsmittel“ alternativ erst ab einer erwarteten
Verspätung von 60 Minuten erlaubt werden. Möglichem Missbrauch kann ggf. durch
digitale technische Lösungen begegnet werden (z.B. kostenlose Reservierung der
gewählten Verbindung im Voraus in der DB-App um die geplante Fahrt
nachzuweisen).
Der Entschädigungsbetrag von 1,50€ pro Verspätungsfall soll zudem erhöht werden.
Eine digitale Einreichung des Fahrgastrechteformulars muss ermöglicht werden.
Das Sammeln und Einreichen von Verspätungen soll sowohl über die Website der
Bahn, als auch die DB-Navigator App möglich gemacht werden. Das Ausdrucken und
Sammeln von Papieranträgen für einen Entschädigungsbetrag von 1,50€, der erst ab
einer Summe von 4€ ausgezahlt wird, ist realitätsfremd und unattraktiv. Mit
einer einfacheren Entschädigungsmöglichkeit soll der Bahn auch im Nahverkehr der
Anreiz gegeben werden, die Pünktlichkeit zu erhöhen.
Begründung
Seit August 2023 enthält die die Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) den folgenden Absatz: „Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2.“ (§3 (4) EVO)
Wer also derzeit ein Deutschlandticket besitzt hat bei Umstiegs-Verbindungen die Wahl: Entweder das Ticket und die grundsätzliche Möglichkeit Deutschlandweit spontan mobil zu sein von vornherein nicht nutzen und im Voraus einen Sparpreis mit Fernverkehrsanteil zu kaufen, oder zu riskieren bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen Stundenlang warten oder einen teuren Flexpreis kaufen zu müssen. Verspätungen sind nervig genug, die eingeschränkten Fahrgastrechte machen das Deutschlandticket jedoch zu einem nervenaufreibenden Glücksspiel. Wer mit anderen Zügen trotz Verspätung pünktlich oder geringerer Verspätung ans Ziel gelangen könnte darf nicht gezwungen werden stundenlang auf den nächsten Regionalzug zu warten oder im Zweifelsfall gar nicht mehr ans Ziel zu kommen oder doch noch ein weiteres Ticket zu zahlen.
Wer dann noch drei Verspätungen Sammeln, drei Formulare ausdrucken und einen Brief verschicken soll, um eine Entschädigung von 4,50€ zu sammeln, ist zu recht wütend auf die Deutsche Bahn, wird aber in der Regel auf seine Rechte ganz verzichten. Ein digitales Entschädigungssystem von nennenswertem Umfang würde stattdessen einen Anreiz für die Bahn bieten, Verspätungsforderungen durch mehr Pünktlichkeit, statt durch bürokratische Hürden, zu vermeiden.
Ähnliche und zum Teil weitergehende Forderungen wurden vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Vorfeld der Änderungen in einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses (Dr.S. 20(15)115-A) geltend gemacht: https://www.bundestag.de/resource/blob/942598/c0870ec2382706280429cffd3a5f84d5/2-0-15-155-A-vzbv-Jungbluth-data.pdf