Der Antrag 11 verweist zu Recht auf den Status von Medikamenten als „besonders
überwachungsbedürftige[n] Güter[n]“. Eine mögliche Wiederverwertung von
ungenutzten Medikamenten als Ganze wird damit zur Herausforderung, da eine
Qualitätssicherung ab dem Verkauf an Privatpersonen weder überprüft, noch
gewährleistet werden kann.1
Hingegen ist eine Wiederverwendung von Wirkstoffen ungenutzter und auch
abgelaufener Medikamente ein seit mehreren Jahren stärker erforschtes und
vielversprechendes Feld um eine ressourcenschonenderen Nutzung von Medikament-
Wirkstoffen gewährleisten zu können.2
1 Paragraph 16, Absatz 1, 2; Paragraph 17 2a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
2 https://www.deutschlandfunk.de/medikamentenwirkstoffe-recyceln-fuer-die-
forschung-dlf-b29f7eda-100.html [Abgerufen am 16.01.2025]. Auch wenn der kurze
Infotext titelt: „neue Medikamente dürfen daraus nicht hergestellt werden“, so liegt das
lediglich daran, dass das chemische Labor Erlangen nicht die selben Hygienestandards,
wie die Pharma Industrie hat. Dass dies zukünftig aber Möglich wäre sieht man am Zitat
von Prof. Dr. Markus Heinrich beim Bayrischen Rundfunk:
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/gesundheit/wirkstoff-recycling-in-
erlangen-100.html [Abgerufen a 16.01.2025].
