A20: Antrag: Keine Mandatsträger:innenabgabe für BAFöG-Beziehende
| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Lindenthal |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.01.2026, 19:14 |
| Antragshistorie: | Version 1(09.01.2026) |
| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Lindenthal |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.01.2026, 19:14 |
| Antragshistorie: | Version 1(09.01.2026) Version 1 |
Die UBDK beschließt darauf hinzuarbeiten, dass auf dem nächsten Parteitag der
Köln SPDF abgestimmt wird, dass Mitglieder, die eine Aufwandsentschädigung für
ein parteiinternes oder kommunalpolitisches Ehrenamt erhalten und gleichzeitig
BAFöG beziehen, von der Verpflichtung zur Zahlung einer
Mandatsträger:innenabgabe befreit werden.
Die UBDK beschließt darauf hinzuarbeiten, dass auf dem nächsten Parteitag der Köln SPDF abgestimmt wird, dass Mitglieder, die eine Aufwandsentschädigung für ein parteiinternes oder kommunalpolitisches Ehrenamt erhalten und gleichzeitig BAFöG beziehenein Einkommen unterhalb oder nahe der Existenzsicherungsgrenze beziehen insbesondere BaFög- und Sozialleisstungbeziehnde, von der Verpflichtung zur Zahlung einer Mandatsträger:*innenabgabe befreit werden.
Die Befreiung gilt mindestens in der Höhe, in der die Aufwandsentschädigung auf
das BAFöG angerechnet wird. Alternativ soll die Mandatsträger:innenabgabe für
diesen Personenkreis vollständig entfallen, solange ein Anspruch auf BAFöG-
Leistungen besteht.
Die Befreiung gilt mindestens in der Höhe, in der die Aufwandsentschädigung auf das BAFöG angerechnet wird. Alternativ soll die Mandatsträger:innenabgabe für diesen Personenkreis vollständig entfallen, solange ein Anspruch auf BAFöG-Leistungen besteht.
Die Befreiung gilt mindestens in der Höhe, in der die Beziehenden aufgrund der verpflichtenden Abgaben die zur Lebensführung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel unter das Existenzminimum fallen.
Die zuständigen Parteigremien werden beauftragt, eine entsprechende Regelung
zeitnah umzusetzen und transparent zu kommunizieren.
Die SPD lebt vom Engagement junger Menschen. Studierende, Schüler:innen und Auszubildende übernehmen Verantwortung in Partei und Kommunalpolitik, oft neben Ausbildung, Studium und Nebenjobs. Dieses Engagement darf nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung führen.
Für BAFöG-Beziehende stellt die aktuelle Praxis jedoch genau das dar:
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf das BAFöG angerechnet. Das bedeutet, dass ein Teil oder sogar die gesamte Entschädigung faktisch verloren geht. Wird zusätzlich eine Mandatsträger:innenabgabe an die SPD fällig, entsteht eine Situation, in der engagierte junge Menschen finanziell schlechter gestellt sind als Personen, die kein Ehrenamt ausüben.
Damit konterkariert die Partei ihre eigenen Ziele:
Soziale Teilhabe unabhängig vom Geldbeutel; Förderung von Nachwuchs und Engagement; Glaubwürdigkeit in der Bildungs- und Sozialpolitik.
Politisches Ehrenamt darf kein Luxus sein, den sich nur Menschen ohne finanzielle Einschränkungen leisten können. Gerade BAFöG-Beziehende sind auf jede Einnahme angewiesen. Wenn Engagement faktisch bestraft wird, führt das zu einer sozialen Schieflage in unseren Strukturen und schreckt insbesondere junge Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten ab.
Die Mandatsträger:innenabgabe erfüllt eine wichtige solidarische Funktion innerhalb der Partei. Diese Solidarität darf jedoch nicht auf Kosten derjenigen gehen, die ohnehin mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln auskommen müssen. Eine Befreiung für BAFöG-Beziehende ist daher kein Privileg, sondern ein notwendiger Ausgleich, um echte Chancengleichheit herzustellen.