Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 2.3 Beschlussfassung über die Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Juso Unterbezirksvorstand |
Status: | Angenommen |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 70, Nein: 0, Enthaltungen: 5 |
Eingereicht: | 10.02.2021, 12:14 |
Geschäftsordnung der UBDK
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- -
Antragstext
§ 1 Beschlussmehrheit
Die Beschlüsse der Unterbezirksdelegiertenkonferenz (UBDK) werden mit einfacher
Mehrheit über das zur Verfügung gestellte Abstimmungstool gefasst, soweit die
Satzung nichts anderes vorsieht.
§ 2 Mehrheitsfindung
Für die Mehrheitsfindung ist die von der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
(MPZK) festgestellte Anzahl der stimmberechtigten Anwesenden im Online-
Abstimmungstool maßgebend. Anwesend meint nicht die Anwesenheit in Präsenz.
§ 3 Ersatzdelegierte
Ersatzdelegierte können während der gesamten Dauer der Konferenz das Stimmrecht
von Delegierten übernehmen. Die Delegationsleitung des jeweiligen Stadtbezirks
muss an die MPZK mitteilen, welche*er Delegierte*r die Konferenz verlässt und
wer als Ersatzdelegierte*er nachfolgen soll. Der*die entsprechende Delegierte
wird dann als stimmberechtigte Person geblockt und der*die Ersatzdelegierte
stimmberechtigt. Der Wechsel kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dies muss
jedoch erneut durch die Delegationsleitung angezeigt werden. Wird kein erneuter
Wechsel angezeigt bleiben Ersatzdelegierte bis zum Ende der Konferenz oder bei
einer mehrtägigen UBDK bis zum Ende des jeweiligen Konferenztages
stimmberechtigt. Bei einer mehrtägigen UBDK ist die Nachnominierung von
Delegierten am jeweiligen Konferenztag erneut vorzunehmen.
§ 4 Redezeit
Jedem*Jeder Teilnehmer*in steht eine Redezeit von zwei Mal drei Minuten je
Diskussionspunkt zu. Wortmeldungen werden elektronisch beim Tagespräsidium
eingereicht. Für den politischen Rechenschaftsbericht beträgt die Redezeit 10
Minuten. Für den geschäftlichen Rechenschaftsbericht 5 Minuten. Für die
Einbringung von Anträgen und des Arbeitsprogramms beträgt die Redezeit 3
Minuten.
§ 5 Kandidierendenvorstellung
Kandidierende können sich vor den Wahlen vorstellen. Bei der Vorstellung der
Kandidaturen zum geschäftsführenden Vorstand steht dazu eine Redezeit von fünf
Minuten, bei der Vorstellung der Kandidaturen für den Beisitz eine Redezeit von
drei Minuten zur Verfügung.
§ 6 Digitale Abstimmungen und Wahlen
Die Abstimmungen und Wahlen finde über das vom Juso-Unterbezirksvorstand zur
Verfügung gestellte Abstimmungstool statt. Abstimmungen sind grundsätzlich
öffentlich. Die Wahlen werden nicht verbindlich geheim digital durchgeführt und
anschließend durch eine rechtlich verbindliche Briefwahl bestätigt.
§ 7 Redeliste
Die Redeliste wird nach folgendem Verfahren geführt: Getrennt nach Männern und
Frauen werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das
Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Mann und eine Frau bzw. umgekehrt
(Reißverschlussprinzip). Es wird laufend nachquotiert, d.h. Vertreter*innen
beider Geschlechter werden im Reißverschlussprinzip auf die Redeliste
aufgenommen. Steht eines der Geschlechter nicht mehr auf der Redeliste, ist die
Debatte beendet. Auf Antrag kann die Liste für drei weitere Vertreter*innen des
noch auf der Redeliste stehenden Geschlechts geöffnet werden. Dies kann nur zwei
Mal geschehen. Sobald sich wieder Vertreter*innen des anderen Geschlechts
melden, wird nachquotiert.
§ 8 Awareness Team
- Die Konferenz wählt per Akklamation ein Awareness Team aus drei Personen,
dem mindestens je eine männliche und eine weibliche Person angehört. Das
Team soll nach Möglichkeit nicht aus Delegierten, Vorstandsmitgliedern
oder solchen Personen bestehen, die auf der Konferenz ein Organ besetzen
oder für eine Wahl kandidieren. Der Vorstand kann Personen als
Teammitglieder vorschlagen. Verlässt ein Mitglied die Konferenz
frühzeitig, so endet seine Teammitgliedschaft. Eine Nachwahl kann
stattfinden.
- Das Team kann ein sofortiges Rederecht und eine kurze Unterbrechung der
Konferenz in Absprache mit dem Präsidium einfordern, wenn eine
Grenzüberschreitung jedweder Art, insbesondere eine Diskriminierung,
stattfindet, ein respektvoller Umgangston nicht gepflegt wird oder eine
Debatte emotional eskaliert. Die Einschätzungen und Maßnahmen des Teams
sind unanfechtbar. Zu Reden des Teams findet keine Aussprache statt.
- Jede*r kann sich während der gesamten Konferenz diskret an das Team
wenden, um auf eine Situation nach Absatz 2 Satz 1 hinzuweisen. Um die
Diskretion zu wahren, wird dem Team ein geeigneter (digitaler)
Rückzugsraum geboten. Ist die von einer Grenzüberschreitung betroffene
Person einverstanden, so kann das Team auch unter Preisgabe ihrer
Identität Vermittlungsgespräche, in einem entsprechenden digitalen Raum,
mit der grenzüberschreitenden Person führen.
§ 9 Initiativanträge
Anträge, die erst während der Konferenz gestellt werden („Initiativanträge“),
können nur berücksichtigt werden, wenn die darin behandelten politischen Fragen
unerwartet und zum Antragsschluss (20.02.2021) noch nicht aktuell waren. Sie
bedürfen außerdem der nachgewiesenen Unterstützung von mindestens 20
stimmberechtigten Anwesenden aus mindestens drei Stadtbezirken. Dies muss von
den Unterstützer*innen einzeln dem Präsidium mitgeteilt werden. Antragsschluss
für diese Anträge ist Samstag, der 06.03.2021 um 13.00 Uhr.
§ 10 Änderungsanträge
Änderungsanträge müssen elektronisch über Antragsgrün eingereicht werden. Über
Änderungsanträge während der Konferenz muss das Präsidium vorab informiert
werden. Eine verbale Einreichung ist nicht ausreichend.
§ 11 Frist für Kandidaturen
Alle Kandidaturen zu Wahlen sind beim Tagespräsidium bis Samstag, den 06.03.2021
10:30 Uhr über Antragsgrün einzureichen.
§ 12 Beschluss der Geschäftsordnung
Abstimmungen über die Geschäftsordnung erfolgen, wenn keine Gegenrede erfolgt,
sofort. Bei Gegenrede nachdem jeweils ein*e Redner*in für und gegen den Antrag
gesprochen haben.
§ 13 Persönliche Erklärungen
Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Debatte zu einem
Tagesordnungspunkt zulässig und sind dem Präsidium elektronisch anzuzeigen. Die
Redezeit beträgt zwei Minuten. Zu persönlichen Erklärungen findet keine
Aussprache statt und sie wird nicht kommentiert.
§ 14 Antragsreihenfolge
Die Antragsreihenfolge bestimmt sich durch die Priorisierungswünsche der
Delegierten, die im Vorfeld der Konferenz abzugeben sind. Jede*r Delegierte*r
hat im Rahmen der Antragspriorisierung drei Stimmen. Eine Kumulation von Stimmen
ist nicht zulässig und führt zur Ungültigkeit aller von einer*einem Delegierten
abgegebenen Stimmen. In begründeten Ausnahmen können einzelne Anträge auch
seitens des JUBV oder auf Vorschlag der Antragskommission priorisiert werden.
Satzungsändernde Anträge werden vor allen anderen Anträgen behandelt und die
Reihenfolge vom JUBV festgelegt.
§ 15 Konferenzende
Die Konferenz endet spätestens am Sonntag, den 07.03.2021 um 16.00 Uhr. Bis
dahin nicht behandelte Anträge werden an den Juso-Unterbezirksvorstand
überwiesen.
§ 16 Briefwahl
Die Vorstandswahlen und Wahlen der Delegationen werden im Anschluss an die
Konferenz durch eine Briefwahl bestätigt. Die Briefwahlunterlagen werden nach
der Konferenz ausschließlich an die gewählten Delegierten postalisch versendet.
Ersatzdelegierte sind nicht stimmberechtigt. Die Unterlagen müssen postalisch an
das Parteihaus zurückgesendet werden und dort bis zum 20.03. ankommen. Hierfür
wird ein vorfrankierter Brief zur Verfügung gestellt. Die Auszählung findet dann
in den folgenden 7 Tagen statt und wird von der MPZK durchgeführt. Im Anschluss
wird das Ergebnis auf der Website und Social Media veröffentlicht, sowie per
Mail an alle Mitglieder versendet.
§ 17 Protokoll
Nach Schließung der UBDK muss die Urschrift des Protokolls ausgedruckt und von
der verfassenden Person des Präsidiums unterschrieben werden. Das Protokoll ist
spätestens drei Werktage nach Verkündung des Briefwahlergebnisses beim JUBV
einzureichen.