| Veranstaltung: | Themenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 3.1. Beratung Antragsblock A (Anträge bzgl. Köln) |
| Antragsteller*in: | Awareness AG |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 28.07.2026, 20:48 |
A5: Anlage zum Awareness-Konzept
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- keine
Antragstext
Zu Zeilen 79–80:
Personen, die eine Kandidatur für die Awareness-Kommission in Betracht ziehen,
müssen sich vor ihrer Kandidatur mit der aktuellen Awareness-Kommission
austauschen. Dies dient dazu, einen Einblick in die Aufgaben,
Verantwortlichkeiten und Anforderungen der Kommissionsarbeit zu geben.
Gleichzeitig erhält die bestehende Awareness-Kommission die Möglichkeit, etwaige
Bedenken oder Einwände frühzeitig anzusprechen.
Spätestens 14 Tage vor der Unterbezirksdelegiertenkonferenz gibt die Awareness-
Kommission die von ihr unterstützten Kandidaturen bekannt. Andere Kandidaturen
sind zulässig.
Zu Zeile 81:
Etwaige Einwände gegen eine Kandidatur sollen vom Vorstand nicht allein, sondern
gemeinsam mit der Awareness-Kommission beraten werden. Dadurch soll eine
möglichst unabhängige, sachliche und transparente Entscheidungsfindung
sichergestellt werden.
Begründung
Die Awareness-Kommission soll als neutrale, vertrauenswürdige Anlaufstelle fungieren und Fälle vertraulich sowie anonym bearbeiten. Das Wohl der betroffenen Personen steht dabei stets im Mittelpunkt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, dass die Kommission aus geeigneten und für diese verantwortungsvolle Aufgabe qualifizierten Personen besteht.
Darüber hinaus soll die Einflussnahme des Vorstands auf die Arbeit der Awareness-Kommission auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Einbindung der Kommission in Entscheidungen über ihre zukünftige Zusammensetzung stärkt ihre Unabhängigkeit und trägt dazu bei, ihre neutrale Arbeitsweise langfristig zu sichern.
