Vorschlag zur Geschäftsordnung für die Themenkonferenz am 29.07.2026
§ 1 Beschlussmehrheit
Die Beschlüsse auf der Themenkonferenz werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht.
§ 2 Mehrheitsfindung
Für die Mehrheitsfindung ist die von der Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK) festgestellte Anzahl der stimmberechtigten Anwesenden maßgebend.
§ 3 Redezeit
Jeder*m Teilnehmer*in steht eine Redezeit von zwei Mal zwei Minuten je Diskussionspunkt zu. Wortmeldungen werden bei der Sitzungsleitung eingereicht. Für die Einbringung von Anträgen und des Arbeitsprogramms beträgt die Redezeit drei Minuten.
§ 4 Sitzungsleitung und Schriftführung
Der JUBV schlägt der Themenkonferenz jeweils eine Person als Sitzungsleitung und eine Person als Schriftführung vor. Der Vorschlag muss quotiert sein. Die beiden Positionen werden von der Konferenz mit einfacher Mehrheit gewählt.
§ 5 Vorstellung für Nominierungen
Personen, die nominiert werden möchten, erhalten die Möglichkeit, sich vor der Nominierung vorzustellen. Die Redezeit dafür beträgt maximal fünf Minuten.
§ 6 Redeliste
Die Redeliste wird nach folgendem Verfahren geführt: Getrennt nach Männern und Frauen werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Mann und eine Frau bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip). Es wird laufend nachquotiert, d.h. Vertreter*innen beider Geschlechter werden im Reißverschlussprinzip auf die Redeliste aufgenommen. Steht eines der Geschlechter nicht mehr auf der Redeliste, ist die Debatte beendet. Auf Antrag kann die Liste für drei weitere Vertreter*innen des noch auf der Redeliste stehenden Geschlechts geöffnet werden. Dies kann nur zwei Mal geschehen. Sobald sich wieder Vertreter*innen des anderen Geschlechts melden, wird nachquotiert.
§ 7 Antragsfrist und Antragsrecht
Die Antragsfrist für die Themenkonferenz ist der 28.07.2026 um 23:59 Uhr. Anträge werden via Antragsgrün eingereicht. Antragsberechtigt sind alle nach Satzung für eine UBDK Antragsberechtigten Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften der Jusos Köln.
§ 8 Awareness Team
- Für die Awareness Arbeit während der Themenkonferenz ist die ständige Awareness AG der Jusos Köln zuständig. Sind mindestens drei gewählte Mitglieder der AG nach Organisationsstatut der SPD quotiert anwesend, sind diese drei Personen automatisch durch ihr gewähltes Amt das Awareness Team der Themenkonferenz.
- Sind weniger Mitglieder der Awareness AG anwesend, wählt die Themenkonferenz per Akklamation auf Vorschlag des JUBV entsprechen quotiert Personen temporär für die Themenkonferenz ergänzend nach.
- Verlässt ein Mitglied die Konferenz frühzeitig, so endet seine Teammitgliedschaft. Eine Nachwahl kann stattfinden.
- Das Team kann ein sofortiges Rederecht und eine kurze Unterbrechung der Konferenz in Absprache mit dem Präsidium einfordern, wenn eine Grenzüberschreitung jedweder Art, insbesondere eine Diskriminierung, stattfindet, ein respektloser Umgangston gepflegt wird oder eine Debatte emotional eskaliert. Die Einschätzungen und Maßnahmen des Teams sind unanfechtbar. Zu Reden des Teams findet keine Aussprache statt.
- Jede*r kann sich während der gesamten Konferenz diskret an das Team wenden, um auf eine Situation nach Absatz 4 Satz 1 hinzuweisen. Um die Diskretion zu wahren, wird dem Team ein geeigneter Rückzugsraum geboten. Ist die von einer Grenzüberschreitung betroffene Person einverstanden, so kann das Team auch unter Preisgabe ihrer Identität Vermittlungsgespräche, in einem entsprechenden Raum, mit der grenzüberschreitenden Person führen.
§ 9 Initiativanträge
Anträge, die erst während der Konferenz gestellt werden („Initiativanträge“), können nur berücksichtigt werden, wenn die darin behandelten politischen Fragen unerwartet und zum Antragsschluss (28.07.2026, 23:59) noch nicht aktuell waren. Sie bedürfen außerdem der nachgewiesenen Unterstützung von mindestens 20 stimmberechtigten Anwesenden aus mindestens drei Stadtbezirken. Dies muss von den Unterstützer*innen einzeln der Sitzungsleitung mitgeteilt werden. Antragsschluss für diese Anträge ist Samstag, der 29.07.2026 um 19:30 Uhr.
§ 10 Änderungsanträge
Änderungsanträge müssen schriftlich über Antragsgrün eingereicht werden. Über Änderungsanträge während der Konferenz muss das Präsidium vorab informiert werden. Eine verbale Einreichung ist nicht ausreichend.
§ 11 Beschluss der Geschäftsordnung
Abstimmungen über die Geschäftsordnung erfolgen, wenn keine Gegenrede erfolgt, sofort. Bei Gegenrede nachdem jeweils ein*e Redner*in für und gegen den Antrag gesprochen haben.
§ 12 Persönliche Erklärungen
Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt zulässig und sind der Sitzungsleitung anzuzeigen. Die Redezeit beträgt zwei Minuten. Zu persönlichen Erklärungen findet keine Aussprache statt und sie werden nicht kommentiert.
§ 13 Antragsreihenfolge
Der JUBV schlägt der Themenkonferenz eine Antragsreihenfolge vor und hat das Recht die Anträge in thematisch sinnvolle Blöcke zu gliedern.
§ 14 Ordnungsmaßnahmen seitens der Sitzungsleitung
Dazu gehören: Einhaltung und Auslegung der Ordnung; Behebung widriger Umstände; Pause; Sitzung beenden.
§ 15 Konferenzende
Die Konferenz endet spätestens am 29.07.2026 um 22:00 Uhr. Bis dahin nicht behandelte Anträge werden an den Juso-Unterbezirksvorstand überwiesen.
§ 16 Protokoll
Nach Schließung der Themenkonferenz muss die Urschrift des Protokolls von der Sitzungsleitung und der Schriftführung unterschrieben werden. Das Protokoll ist schnellstmöglich zur Verkündung der Ergebnisse beim Juso-Unterbezirksvorstand einzureichen.
