Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8.2 Anträge |
Antragsteller*in: | Jusos Kalk |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.02.2023, 19:59 |
A17: Drug-Checking-Angebot für Köln schaffen!
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- Parteitag der Köln SPD
Antragstext
Die Stadt Köln prüft die Möglichkeit eines mobilen oder stationären Drug-
Checking-Angebotes in Köln und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein, um ein
solches Pilotprojekt zunächst an einem zentralen Ort in Köln (beispielsweise
Gesundheitsamt Neumarkt) umzusetzen.
Dazu setzt sich die Köln SPD mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür
ein, dass auf Bundesebene Rechtssicherheit für Drug-Checking-Angebote geschaffen
werden. Dies bedeutet beispielsweise die Streichung des §10a Absatz 4 des BtmG.
Begründung
Die Strafandrohungen durch Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Neue psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG) und Arzneimittelgesetz (AMG) verbieten Drogengebraucher*innen den Umgang mit einer Vielzahl psychoaktiver Substanzen. Gerade aufgrund der riesigen Profite, die der Drogenschwarzmarkt beschert, werden aber eine Unmenge an Substanzen illegal produziert und gehandelt. Deren Produktion und Handel unterliegt keiner Qualitätskontrolle wie in der pharmazeutischen Produktion. Illegal produzierte und gehandelte Produkte werden in stark schwankender Qualität und Dosierung vertrieben und sind oft verunreinigt, werden gestreckt oder ihnen werden andere psychotrope Stoffe beigemengt.
Auch, wenn darüber derzeit noch keine zahlenmäßige Einschätzung möglich ist, ist davon auszugehen, dass ein Teil schwerwiegender psychischer Notfälle, Unfälle und Todesfälle vermieden werden könnte, wenn die Gebraucher*innen über mehr Informationen bezüglich der Produktqualität verfügten. In Deutschland haben die Gebraucher*innen illegalisierter Substanzen bislang in aller Regel keine Möglichkeit, diese vor der Einnahme auf Reinheit und Gehalt zu prüfen und zudem qualifizierte Information zu erlangen, die ihnen eine bewusste Risikoentscheidung ermöglichen.
Drug-Checking setzt sich zwingend aus zwei Komponenten zusammen: Die chemische Analyse von Proben psychoaktiver Substanzen, um diese auf Gehalt und Reinheit zu untersuchen. Sowie die fachlich basierte, mit einer Risikoeinschätzung verbundene Rückmeldung des Testergebnisses an die Substanzgebraucher*innen, in dem neben dem Resultat der chemischen Substanzanalyse auch Informationen zu Konsumrisiken und Safer-Use-Regeln für die entsprechende Substanz vermittelt werden. Auf diese Weise stellt Drug-Checking einen wichtigen Baustein eines ausdifferenzierten Suchthilfesystems und einer moderner Drogenpolitik in vielen Ländern der EU dar.
Drug-Checking führt keinesfalls zu einem vermehrten Konsum von Substanzen sondern richtet sich gezielt beispielsweise an Party- und Freizeitdrogengebraucher*innen, die Substanzen mit teils extremen Wirkstoffschwankungen konsumieren oder Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die durch die bisherigen Suchthilfeangebote nicht erreicht werden können.
Das Suchthilfeangebot in Köln würde ein Drug-Checking-Angebot um eine weitere niederschwellige Hilfe ergänzt werden. Vorstellbar wäre die beispielsweise als stationäres Angebot zusätzlich zum Drogenkonsumraum oder als mobiles Angebot an den Orten der Kölner Party-Szene.
Zusätzlich müssen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies bedeutet unter anderem die Streichung des §10a Absatz 4 des BtmG, der aktuell eine Substanzanalyse in Drogenkonsumräumen verbietet.