Vorschlag zur Geschäftsordnung der Unterbezirksdelegiertenkonferenz am 25. und 26. Februar 2023
§ 1 Beschlussmehrheit
Die Beschlüsse der Unterbezirksdelegiertenkonferenz (UBDK) werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht.
§ 2 Mehrheitsfindung
Für die Mehrheitsfindung ist die von der Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK) festgestellte Anzahl der stimmberechtigten Anwesenden maßgebend.
§ 3 Ersatzdelegierte
Ersatzdelegierte können während der gesamten Dauer der Konferenz das Stimmrecht von Delegierten übernehmen. Die Delegationsleitung des jeweiligen Stadtbezirks muss an die MPZK mitteilen, welche*r Delegierte*r die Konferenz
verlässt und wer als Ersatzdelegierte*r nachfolgen soll. Der*die entsprechende Delegierte wird dann als stimmberechtigte Person geblockt und der*die Ersatzdelegierte stimmberechtigt. Der Wechsel kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dies muss jedoch erneut durch die Delegationsleitung angezeigt werden. Wird kein erneuter Wechsel angezeigt, bleiben Ersatzdelegierte bis zum Ende der Konferenz oder bei einer mehrtägigen UBDK bis zum Ende des jeweiligen Konferenztages stimmberechtigt. Bei einer mehrtägigen UBDK ist die Nachnominierung von Delegierten am jeweiligen Konferenztag erneut vorzunehmen.
§ 4 Redezeit
Jeder*m Teilnehmer*in steht eine Redezeit von zwei Mal drei Minuten je Diskussionspunkt zu. Wortmeldungen werden beim Tagespräsidium eingereicht. Für den politischen Rechenschaftsbericht beträgt die Redezeit zehn Minuten. Für
den geschäftlichen Rechenschaftsbericht fünf Minuten. Für die Einbringung von Anträgen und des Arbeitsprogramms beträgt die Redezeit drei Minuten.
§ 5 Kandidierendenvorstellung
Kandidierende können sich vor den Wahlen vorstellen. Bei der Vorstellung der Kandidaturen zum geschäftsführenden Vorstand steht dazu eine Redezeit von fünf Minuten, bei der Vorstellung der Kandidaturen für den Beisitz eine Redezeit
von drei Minuten zur Verfügung.
§ 6 Redeliste
Die Redeliste wird nach folgendem Verfahren geführt: Getrennt nach Männern und Frauen werden die Wortmeldungen in der Reihenfolge ihrer Abgabe notiert. Das Wort erhält dann jeweils im Wechsel ein Mann und eine Frau bzw. umgekehrt (Reißverschlussprinzip). Es wird laufend nachquotiert, d.h. Vertreter*innen beider Geschlechter werden im Reißverschlussprinzip auf die Redeliste aufgenommen. Steht eines der Geschlechter nicht mehr auf der Redeliste, ist die Debatte beendet. Auf Antrag kann die Liste für drei weitere Vertreter*innen des noch auf der Redeliste stehenden Geschlechts geöffnet werden. Dies kann nur zwei Mal geschehen. Sobald sich wieder Vertreter*innen des anderen Geschlechts melden, wird nachquotiert.
§ 7 Awareness Team
1. Die Konferenz wählt per Akklamation ein Awareness Team aus drei Personen,dem mindestens je eine männliche und eine weibliche Person angehört. Das Team soll nach Möglichkeit nicht aus Delegierten, Vorstandsmitgliedern oder
solchen Personen bestehen, die auf der Konferenz ein Organ besetzen oder für eine Wahl kandidieren. Der Vorstand kann Personen als Teammitglieder vorschlagen. Verlässt ein Mitglied die Konferenz frühzeitig, so endet seine
Teammitgliedschaft. Eine Nachwahl kann stattfinden.
2. Das Team kann ein sofortiges Rederecht und eine kurze Unterbrechung der Konferenz in Absprache mit dem Präsidium einfordern, wenn eine Grenzüberschreitung jedweder Art, insbesondere eine Diskriminierung, stattfindet,
ein respektloser Umgangston gepflegt wird oder eine Debatte emotional eskaliert. Die Einschätzungen und Maßnahmen des Teams sind unanfechtbar. Zu Reden des Teams findet keine Aussprache statt.
3. Jede*r kann sich während der gesamten Konferenz diskret an das Team wenden, um auf eine Situation nach Absatz 2 Satz 1 hinzuweisen. Um die Diskretion zu wahren, wird dem Team ein geeigneter Rückzugsraum geboten. Ist die von
einer Grenzüberschreitung betroffene Person einverstanden, so kann das Team auch unter Preisgabe ihrer Identität Vermittlungsgespräche, in einem entsprechenden Raum, mit der grenzüberschreitenden Person führen.
§ 8 Initiativanträge
Anträge, die erst während der Konferenz gestellt werden („Initiativanträge“), können nur berücksichtigt werden, wenn die darin behandelten politischen Fragen unerwartet und zum Antragsschluss (11.02.2023) noch nicht aktuell waren. Sie bedürfen außerdem der nachgewiesenen Unterstützung von mindestens 20 stimmberechtigten Anwesenden aus mindestens drei Stadtbezirken. Dies muss von den Unterstützer*innen einzeln dem Präsidium mitgeteilt werden.
Antragsschluss für diese Anträge ist Samstag, der 25.02.2023 um 10 Uhr.
§ 9 Änderungsanträge
Änderungsanträge müssen elektronisch über Antragsgrün eingereicht werden. Über Änderungsanträge während der Konferenz muss das Präsidium vorab informiert werden. Eine verbale Einreichung ist nicht ausreichend.
§ 10 Frist für Kandidaturen
Alle Kandidaturen zu Wahlen sind beim Tagespräsidium oder über Antragsgrün bis Samstag, den 25.02.2023, 11 Uhr einzureichen.
§ 11 Beschluss der Geschäftsordnung
Abstimmungen über die Geschäftsordnung erfolgen, wenn keine Gegenrede erfolgt, sofort. Bei Gegenrede nachdem jeweils ein*e Redner*in für und gegen den Antrag gesprochen haben.
§ 12 Persönliche Erklärungen
Persönliche Erklärungen sind nur am Schluss der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt zulässig und sind dem Präsidium elektronisch anzuzeigen. Die Redezeit beträgt zwei Minuten. Zu persönlichen Erklärungen findet keine
Aussprache statt und sie werden nicht kommentiert.
§ 13 Antragsreihenfolge
Die Antragsreihenfolge bestimmt sich durch die Priorisierungswünsche der Delegierten, die im Vorfeld der Konferenz abzugeben sind. Jede*r Delegierte*r hat im Rahmen der Antragspriorisierung drei Stimmen. Eine Kumulation von Stimmen ist nicht zulässig und führt zur Ungültigkeit aller von einer*einem Delegierten abgegebenen Stimmen. In begründeten Ausnahmen können einzelne Anträge auch seitens des Juso-Unterbezirksvorstandes oder auf Vorschlag der Antragskommission priorisiert werden. Satzungsändernde Anträge werden vor allen anderen Anträgen behandelt.
§ 14 Konferenzende
Die Konferenz endet spätestens am Sonntag, den 26.02.2023 um 15 Uhr. Bis dahin nicht behandelte Anträge werden an den Juso-Unterbezirksvorstand überwiesen.
§ 15 Protokoll
Nach Schließung der UBDK muss die Urschrift des Protokolls ausgedruckt und von der verfassenden Person des Präsidiums unterschrieben werden. Das Protokoll ist schnellstmöglich zur Verkündung der Ergebnisse beim Juso-Unterbezirksvorstand einzureichen.