Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8.2 Anträge |
Antragsteller*in: | Jusos Nippes |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.02.2023, 15:15 |
A21: Kostenloser digitaler Kirchenaustritt
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- Unterbezirksparteitag der KölnSPD
Antragstext
Im Jahr 2022 gab es so viele Kirchenaustritte wie noch nie zuvor. Das ist ein
klares
Statement gegen die Kirchensteuer. Um diesem Trend entgegenzukommen, fordern
wir einen vereinfachten digitalen Kirchenaustritt, ohne jegliche anfallende
Gebühren.
Der Preis – und dass geben selbst Gemeindevertreter offen zu – soll die Kirche
vor
Austritten und damit verbundene Geldeinbußen schützen. Um unsere freiheitlich
demokratischen Strukturen zu wahren, gilt es diese Gebühren abzuschaffen!
Doch nicht nur aus finanziellen Gründen treten immer mehr Menschen aus der
Kirche aus. Die Missbrauchsfälle und der Umgang der Kirche damit sowie der
schwindende Bezug zum christlichen Glauben tragen ebenfalls zum
Austrittsgedanken bei.
Die Bundesrepublik Deutschland hängt in puncto Digitalisierung immer noch weit
hinterher. Um den großen Berg an Bürokratie schrittweit zu digitalisieren, muss
auch
im Bereich des Kirchenaustritts aufgeholt werden. Nicht nur zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Beamt*innen, die in wie so vielen
Bereichen unter den bürokratischen Herausforderungen ihren Aufgaben nicht
gerecht werden können.
Deshalb fordern wir Jusos einen unbürokratischen, digitalen und kostenlosen
Kirchenaustritt, der einen Schritt Richtung Zukunft ermöglicht. Ein
Kirchenaustritt
erfolgt aus einer freien, eigenen Entscheidung heraus, welcher nicht auf Kosten
der
Bürgerinnen und Bürger getragen werden sollte.
Begründung
Bislang muss ein Kirchenaustritt persönlich am zuständigen Amtsgericht erklärt
werden. Damit einhergehend ist ein hoher bürokratischer Aufwand, lange
Wartezeiten sowie das Anfallen einer Gebühr in Höhe von 30€. Laut Angaben der
zuständigen Behörden kann die Gebühr aus sozialen Gründen erlassen werden. Das
Amtsgericht in Köln gewährt jedoch in der Regel keinen Erlass.
Die Öffnungszeiten der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts Köln und die
fehlende Option, eine bevollmächtigte Person den Kirchenaustritt vollziehen zu
lassen, erschweren diesen Prozess zusätzlich.
Nach dem Onlinezugangsgesetztes aus dem Jahr 2017 sind Länder und Kommunen
verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 mehrere Hundert Verwaltungsleistungen
auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.