Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 8.2 Anträge |
Antragsteller*in: | Jusos Ehrenfeld |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.02.2023, 14:42 |
A14: Wenn die EU Frank Thelen deine intimsten Daten für sein nächstes StartUp geben will - Datenschutz im EU Data Act verankern!
Weiterleitung
Antragstext
Der EU Data Act soll europäischen Marktteilnehmenden einen besseren Zugang zu
Daten ermöglichen und somit die Datenwirtschaft ankurbeln, neue Geschäftsmodelle
befördern und für Innovationen in allen Lebensbereichen sorgen.
Jedoch ist der aktuelle Entwurf an einigen Stellen kritisch zu betrachten. Wir
fordern, dass im EU Data Act nicht nur definiert wird, wie Daten gehandelt
werden dürfen, es bedarf auch einer klaren und eindeutigen Regulierung für
personenbezogene Daten und ein generelles Marktverbot für Daten, die laut DSGVO
besonders schützenswert sind. Ebenso sollten die im Data Act festgeschriebenen
Freiheiten für öffentliche Stellen zur Nutzung personenbezogener Daten kritisch
betrachtet und präzisiert werden, sodass ein Missbrauch dieser Freiheiten
verhindert wird.
Begründung
Der Data Act bildet grundsätzlich einen weiteren wichtigen Baustein für die Digitale Souveränität Europas, mit dem auch Rechte für Verbraucher*innen gestärkt werden sollen. So soll bspw. ein Recht auf Reparatur eingeführt werden, um den Aftermarket zu regulieren, sowie Lock-in-Effekte, wie sie unter anderem von marktbeherrschenden Anbietern bekannt sind, abgebaut und stattdessen die Interoperabilität von Daten gefördert werden.
Schon heute ist allerdings absehbar, dass die Einführung dieser Rechte mit einem hohen Preis zu zahlen sind, wenn es nach den Gesetzesschreiber*innen der EU geht.
Der höchste Preis wird dabei wohl der unvermeidbare Missbrauch der hoch sensibelsten Daten, wie Gesundheitsdaten oder biometrischen Daten, sein. Deswegen wird ein Marktverbot besonders schützenswerter Daten somit zwingend benötigt, genauso wie eine Nutzung und Vermarktung personenbezogener Daten auf Basis einer “freiwillig erzwungenen Einwilligung” verboten werden sollte. Beispiele für solch eine Einwilligung sind die bekannten und verhassten Cookie-Banner oder die erzwungene Übermittlung von Bonitätsauskünften bei Anfragen zur Wohnraummiete.
Mit dem Data Act werden bestehende offene Fragen im Datenschutz nicht gelöst, wie eigentlich von der EU-Kommission vorgesehen, und die Rechtsunsicherheit für Unternehmen sowie auch für Verbraucher*innen weiter verschärft.
Wenn Daten zur Handelsware werden, so sind das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und das Konzept der Menschenwürde schnell ausgehöhlt. Das gilt es zu verhindern.