Antrag: | Wissenschaftsfeindliche Traditionen beenden |
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Antragsteller*in: | SB Rodenkirchen |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.02.2023, 12:57 |
Ä2 zu A8: Wissenschaftsfeindliche Traditionen beenden
Antragstext
Von Zeile 11 bis 12 einfügen:
Ausbildung; dies soll ausdrücklich nicht etwaige Erweiterungen von Befugnissen der pflegerischen und therapeutischen Berufe ausschließen
Heilpraktiker*innen und Homöopathie-Industrie nutzen die Notlage und Ängste von Patient*innen in einem vor dem Kollaps stehenden und durchrationalisieren Gesundheitssystem schamlos aus. Sie versprechen “sanfte” und “alternative” Heilung und eine “Betrachtung des ganzen Menschen”, ohne dies liefern zu können. Der deutsche Staat unterstützt dieses zu verurteilende Geschäftsprinzip durch den Anschein der Seriosität, der durch eine staatliche Überprüfung oder eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz und eine daraus resultierende Apothekenpflicht verliehen wird.
Die eine Heilpraktik gibt es nicht. Der Begriff umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren, Praktiken und Theorien, wie zum Beispiel Chiropraktik, Osteopathie, Bioenergetik oder auch Homöopathie. Alle gemeinsam haben sie, dass sie entweder in Gänze oder zu großen Teilen frei von jeglicher wissenschaftlicher Evidenz sind. Wer in Deutschland als Heilpraktiker*in arbeiten möchte, muss keine geregelte Ausbildung absolviert haben. Man muss lediglich einen Hauptschulabschluss haben, das 25. Lebensjahr vollendet haben und eine mündlich-schriftliche Überprüfung durch die Gesundheitsämter bestehen. Diese Überprüfung hat allerdings nicht das Ziel, tatsächliche Kenntnisse der Heilkunde und Krankheitslehre zu überprüfen, sondern dient primär der Gefahrenabwehr. Die gesamte Überprüfung dauert etwa zwei Stunden. Dennoch übersteigen ihre Befugnisse die der pflegerischen und vieler therapeutischer Berufe, obwohl sie eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung durchlaufen haben.
Die Homöopathie genießt in Deutschland eine Sonderrolle. Sie ist gesellschaftlich in weiten Kreisen etabliert, obwohl auch sie keine Beweise für ihre Wirksamkeit vorbringen kann. Hier hat der Satz “Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus” erfreulicherweise große Popularität erreicht. Dennoch unterliegen sie in Deutschland dem Arzneimittelgesetz. Anders als andere Arzneimittel müssen Homöopathika für ihre Zulassung allerdings keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen, sondern lediglich dem fachspezifischen Binnenkonsens entsprechen. Darüber hinaus enthalten aufgrund des Verfahrens der Potenzierung viele Homöopathika nicht einmal nachweisbare Mengen der namensgebenden Substanzen. Die Homöopathie kann also komplett selbst entscheiden, was ein Arzneimittel ist.
Laut dem Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. beläuft sich der Jahresumsatz der Heilpraktiker*innen auf etwa eine Milliarde Euro, Homöopathika erzielen einen Jahresumsatz von etwa einer halben Milliarde Euro. Dies alles ist aber nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Zu oft sind in den letzten Jahren Fälle durch die Presse gegangen, bei denen Menschen vermeidbar durch die Behandlung wildgewordener Heilpraktiker*innen geschädigt wurden oder Patient*innen ohne adäquate Therapie starben. Diese staatlich gebilligte Abzocke von Versicherern und Patient*innen und ihre unnötige Gefährdung muss ein Ende finden.
Von Zeile 11 bis 12 einfügen:
Ausbildung; dies soll ausdrücklich nicht etwaige Erweiterungen von Befugnissen der pflegerischen und therapeutischen Berufe ausschließen
Heilpraktiker*innen und Homöopathie-Industrie nutzen die Notlage und Ängste von Patient*innen in einem vor dem Kollaps stehenden und durchrationalisieren Gesundheitssystem schamlos aus. Sie versprechen “sanfte” und “alternative” Heilung und eine “Betrachtung des ganzen Menschen”, ohne dies liefern zu können. Der deutsche Staat unterstützt dieses zu verurteilende Geschäftsprinzip durch den Anschein der Seriosität, der durch eine staatliche Überprüfung oder eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz und eine daraus resultierende Apothekenpflicht verliehen wird.
Die eine Heilpraktik gibt es nicht. Der Begriff umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren, Praktiken und Theorien, wie zum Beispiel Chiropraktik, Osteopathie, Bioenergetik oder auch Homöopathie. Alle gemeinsam haben sie, dass sie entweder in Gänze oder zu großen Teilen frei von jeglicher wissenschaftlicher Evidenz sind. Wer in Deutschland als Heilpraktiker*in arbeiten möchte, muss keine geregelte Ausbildung absolviert haben. Man muss lediglich einen Hauptschulabschluss haben, das 25. Lebensjahr vollendet haben und eine mündlich-schriftliche Überprüfung durch die Gesundheitsämter bestehen. Diese Überprüfung hat allerdings nicht das Ziel, tatsächliche Kenntnisse der Heilkunde und Krankheitslehre zu überprüfen, sondern dient primär der Gefahrenabwehr. Die gesamte Überprüfung dauert etwa zwei Stunden. Dennoch übersteigen ihre Befugnisse die der pflegerischen und vieler therapeutischer Berufe, obwohl sie eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung durchlaufen haben.
Die Homöopathie genießt in Deutschland eine Sonderrolle. Sie ist gesellschaftlich in weiten Kreisen etabliert, obwohl auch sie keine Beweise für ihre Wirksamkeit vorbringen kann. Hier hat der Satz “Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus” erfreulicherweise große Popularität erreicht. Dennoch unterliegen sie in Deutschland dem Arzneimittelgesetz. Anders als andere Arzneimittel müssen Homöopathika für ihre Zulassung allerdings keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen, sondern lediglich dem fachspezifischen Binnenkonsens entsprechen. Darüber hinaus enthalten aufgrund des Verfahrens der Potenzierung viele Homöopathika nicht einmal nachweisbare Mengen der namensgebenden Substanzen. Die Homöopathie kann also komplett selbst entscheiden, was ein Arzneimittel ist.
Laut dem Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. beläuft sich der Jahresumsatz der Heilpraktiker*innen auf etwa eine Milliarde Euro, Homöopathika erzielen einen Jahresumsatz von etwa einer halben Milliarde Euro. Dies alles ist aber nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Zu oft sind in den letzten Jahren Fälle durch die Presse gegangen, bei denen Menschen vermeidbar durch die Behandlung wildgewordener Heilpraktiker*innen geschädigt wurden oder Patient*innen ohne adäquate Therapie starben. Diese staatlich gebilligte Abzocke von Versicherern und Patient*innen und ihre unnötige Gefährdung muss ein Ende finden.