Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 9.1. Beratung der restlichen Anträge |
Antragsteller*in: | SB Lindenthal |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.01.2024, 11:52 |
A7: Den „letzten Safe Space für Männer“ entern Gleichstellung von queeren und herterosexuellen Personen bei der Anerkennung der Elternschaft
Weiterleitung
Antragstext
Oft liest man in populärkulturellen Medien Sätze wie: “In den ersten Tagen und
Wochen einer Elternschaft sind alle Elternteile völlig erschöpft.” Aber queere
Eltern noch aus einem weiteren Grund:
Während bei verheirateten heterosexuellen Paaren der nichtgebärenden Ehemann
automatisch Elternteil des Kindes wird, muss bei verheirateten queeren Paaren
das nichtgebärenden Elternteil das eigene Kind adoptieren, um Elternteil zu
sein.
Dieses Verfahren bezeichnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend als “Stiefkindadoption”.
Das Ministerium dazu auf seiner Homepage:
“Um eine Stiefkindadoption handelt es sich auch, wenn in einer lesbischen
Partnerschaft die Partnerin der leiblichen Mutter – etwa nach einer künstlichen
Befruchtung bzw. Samenspende – die rechtliche Elternschaft für das gemeinsame
Wunschkind erhalten möchte und dafür die Adoption des Kindes beantragt.”
Und weiter:
“Um das Wohl dieser Kinder zu garantieren, werden auch in diesen Fällen die
Voraussetzungen und die Eignung des annehmenden Elternteils geprüft.”
In Heteropartnerschaften wird dagegen der verheiratete Ehemann, selbst im Falle
einer Samenspende oder künstlichen Befruchtung, automatisch rechtlich als
Vater,und damit Elternteil, des Kindes anerkannt.
Abgesehen davon, dass hierin schon eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
zwischen hetero und queeren Paaren liegt, bedeutet “Stiefkindadoption” in
Deutschland einen 6-12 Monaten andauernden steinigen Weg:
Zunächst muss sich das Paar an eine “nichtstaatliche” Vermittlungsstelle oder
das Jugendamt wenden, damit ihnen dort ein Beratungsschein ausgestellt
wird.Danach kann das Paar, notariell vertreten, beim Familiengericht einen
Adoptionsantrag stellen. Danach wird das Gericht über den Adoptionsantrag
entscheiden. Sofern alle Adoptionsvoraussetzungen -verheiratet sein/ in
eingetragener Lebensgemeinschaft sein mit dem gebärendenElternteil und ein
Mindestalter von 21 Jahren- vorliegen.
Und auch wenn das staatliche Adoptionsverfahren in Deutschland kostenlos ist,
bedeutet es in der Regel dennoch Kosten, wie für Notar:in, Führungszeugnisse,
ärztliche Atteste, Auslagen im Gerichtsverfahren und Ähnliches. Kosten die
Heteropaaren nicht entstehen.
Und dies bezieht nicht einmal den tragischen Fall mit ein, dass das gebärende
Elternteil während des Verfahrens verstirbt.
In diesem Fall sind die Angehörigen des Verstorbenen (zum Beispiel Großeltern,
Tanten und Onkel) sorgeberechtigt.
All diese Risiken, Kosten, Zeit- und Stressfaktoren und der lange
Adoptionszeitraum nur, damit das Kind auch rechtlich als eigenes Kind anerkannt
wird.
Daher fordern wir:
Automatische Anerkennung von verheirateten queeren Partner:innen als Elternteil
im Falle der Geburt eines Kindes in der Ehe (entsprechend der Regelung für
heterosexuelle Paare).
Darüber hinaus muss auch -analog zu heterosexuellen Partner:innenschaften- für
queere Partner:innenschaften die Möglichkeit geschaffen werden, dass der
nichtgebärende Teil der Partner:innenschaft gegenüber dem Standesamt als
Elternteil mitgeteilt wird, wodurch dieses als rechtliches Elternteil anerkannt
wird.
Oder ganz kurz: Die Abschaffung der Notwendigkeit der Adoption des eigenen
Kindes durch das queere Elternteil.
Änderungsanträge
- Globalalternative: Ä1 (SB Lindenthal, Eingereicht)