| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Mülheim |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.01.2026, 10:29 |
A10: Schutz ist ein Menschenrecht
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- Köln SPD
Antragstext
Die aktuellen Haushaltskürzungen treffen insbesondere den sozialen Bereich der
Stadt Köln und gefährden damit zentrale Unterstützungsangebote für Frauen und
Kinder. Gleichzeitig wirken in unserer Gesellschaft weiterhin patriarchale
Strukturen, die Ungleichheiten fortschreiben und geschlechtsspezifische Gewalt
begünstigen. Besonders Frauen in gefährdenden oder gewaltgeprägten Beziehungen
benötigen verlässliche Schutzräume, niedrigschwellige Unterstützung und eine
funktionierende sozialpolitische Infrastruktur.
Um den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicherzustellen, braucht es deshalb
eine klare kommunale Priorisierung sowie den Erhalt und Ausbau bestehender
Angebote. Deshalb fordern wir:
1. Sicherung der Frauenhäuser
Die Finanzierung ist langfristig sicherzustellen, um jederzeit
ausreichende Kapazitäten und professionelle Betreuung anbieten zu können.
2. Unterstützung einer multidimensionalen Herangehensweise
Enge Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, um betroffene Frauen vor
aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit zu schützen und Unterstützungswege zu
sichern.
Kooperative Strukturen mit dem Jugendamt, um den Schutz von Kindern in
belastenden Familiensituationen zu gewährleisten.
Sicherstellung der Anbindung an therapeutische Angebote, psychologische
Beratung sowie medizinische Versorgung.
Ausbau der Kooperation mit Obdachlosenunterkünften, um obdachlose Frauen
nach einem Aufenthalt im Frauenhaus zuverlässig aufzufangen und ihnen
Übergangsperspektiven zu ermöglichen.
3. Soforthilfe bei Ankunft in Schutzunterkünften
Bereitstellung einer einmaligen finanziellen Unterstützung zur
grundlegenden Erstausstattung, da viele Frauen und Kinder mit kaum mehr
als dem Nötigsten ankommen. Die Einmalzahlung soll Kleidung,
Hygieneartikel, Alltagsgegenstände und weitere unmittelbar benötigte
Materialien abdecken.
Begründung
Gewalt gegen Frauen stellt in Deutschland weiterhin ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das durch aktuelle Zahlen eindrücklich belegt wird. Nach dem jährlichen Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamts steigt die Zahl der Fälle seit Jahren kontinuierlich an. Allein 2023 waren über 240.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen, mehr als zwei Drittel davon Frauen. Besonders alarmierend ist, dass ein Großteil dieser Taten im unmittelbaren sozialen Nahraum stattfindet, häufig durch (Ex-)Partner. Diese Daten verdeutlichen, dass Frauen in Beziehungen ein besonders hohes Risiko tragen und Schutzangebote unverzichtbar sind.
Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist regelmäßig darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt eng mit strukturellen Ungleichheiten und patriarchalen Gesellschaftsnormen verknüpft ist. Ökonomische Abhängigkeit, fehlende sichere Wohnperspektiven und aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten erhöhen das Risiko zusätzlich und erschweren betroffenen Frauen den Weg aus einer Gewaltbeziehung. Besonders für Frauen mit Migrationsgeschichte oder ohne gesicherten Aufenthalt kann die Angst vor behördlichen Konsequenzen ein Hindernis darstellen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont in seinen Berichten, dass Kinder in gewaltbelasteten Familien ebenfalls als Betroffene gelten. Sie erleben Gewalt direkt oder indirekt mit und benötigen deshalb einen ebenso konsequenten Schutz. Damit wird klar: Frauen- und Kinderschutz sind untrennbar miteinander verwoben und erfordern eine koordinierte, ganzheitliche Hilfestruktur.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders problematisch, dass kommunale Haushaltskürzungen gerade jene sozialen Einrichtungen unter Druck setzen, die zentrale Schutzarbeit leisten. Frauenhäuser, Beratungsstellen und medizinisch-therapeutische Unterstützungsangebote sind keine verzichtbaren Zusatzangebote, sondern oft lebensrettende Infrastrukturen. Werden diese aufgrund finanzieller Engpässe geschwächt, geraten Schutz und Versorgung der Betroffenen in Gefahr. Ebenso wichtig ist eine verlässliche Perspektive für die Zeit nach dem Aufenthalt im Frauenhaus: Ohne Anschlussmöglichkeiten, etwa über Obdachlosenunterkünfte oder Übergangshilfen, droht vielen Frauen ein Rückfall in Unsicherheit oder sogar erneute Gewalt.
Die dargestellten Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass Köln eine tragfähige, finanziell abgesicherte und multidisziplinär arbeitende Schutzlandschaft benötigt, um Frauen und Kinder wirksam zu schützen. Die im Antrag formulierten Forderungen leisten hierzu einen notwendigen Beitrag und entsprechen zugleich den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland und damit auch die Kommunen tragen.
