| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Lindenthal |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.01.2026, 19:05 |
A17: Verantwortung statt Verharmlosung – Für einen zeitgemäßen Umgang mit Alkohol
Weiterleitung
Antragstext
Die Jusos Köln setzen sich gegenüber der SPD auf Landes- und Bundesebene dafür
ein, dass:
Das begleitete Trinken von alkoholischen Getränken für Jugendliche ab 14
Jahren abgeschafft wird.
Das Mindestalter für den Verkauf von alkoholischen Getränken (Bier, Sekt
und Wein) von 16 auf 18 Jahre erhöht wird.
Ein umfassendes Werbeverbot für alkoholische Getränke durchgesetzt wird.
Begründung
Der Umgang mit alkoholischen Getränken in Deutschland ist in weiten Teilen von Verharmlosung geprägt, weist fahrlässige Regelungslücken auf und entspricht in zentralen Punkten nicht mehr dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die mit diesem Antrag angestrebte Beschlusslage stellt einen Schritt hin zu einer modernen, rationalen und faktenbasierten Alkoholpolitik dar.
Die Idee, Jugendliche durch sogenanntes „begleitetes Trinken“ an einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol heranzuführen, wird häufig als pragmatischer Ansatz dargestellt. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um eine fragwürdige Praxis: Jugendliche werden in einem frühestmöglichen Alter unter staatlich erlaubter Aufsicht an ein Zellgift herangeführt, dessen gesundheitliche Risiken insbesondere im Jugendalter gut belegt sind. Bereits geringe Mengen Alkohol können die körperliche und neuronale Entwicklung beeinträchtigen, bergen das Risiko für Abhängigkeiten und sind mit langfristigen gesundheitlichen Folgen verbunden, darunter erhöhte Risiken für bestimmte Tumorerkrankungen. Das begleitete Trinken normalisiert somit den frühen Zugang zu einer riskanten Substanz und nimmt Entwicklungsrisiken in Kauf. Nach aktuellen Erhebungen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (Stand November 2024) konsumieren Jugendliche im Durchschnitt bereits mit etwa 15 Jahren erstmals Alkohol; eine spätere Erstaufnahme wäre aus gesundheitspolitischer Sicht wünschenswert.
Für den Verkauf von Alkohol an Jugendliche gilt in Deutschland eine ähnliche Logik wie beim begleiteten Trinken: Bereits ab 16 Jahren wird der legale Zugang zu Bier, Wein und Sekt ermöglicht, während hochprozentige Spirituosen erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen. Dieses gestufte Modell suggeriert eine gesundheitlich begründete Unterscheidung, obwohl die Risiken im Jugendalter – unabhängig von der Alkoholart – erheblich sind. Auch sogenannte „leichte“ alkoholische Getränke enthalten Ethanol; die gesundheitlichen Risiken ergeben sich vor allem aus der Menge und dem frühen Konsumbeginn. In der Praxis bedeutet dies, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr ohne mengenmäßige Beschränkung alkoholische Getränke erwerben können, vielerorts sogar zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Deutschland hat mit 14 bzw. 16 Jahren im internationalen Vergleich eine ausgesprochen niedrige Altersgrenze für den Konsum bzw. Erwerb von alkoholischen Getränken. Forschungsergebnisse sprechen dafür, das Mindestalter anzuheben: Höhere Mindestaltersgrenzen sind mit geringeren Konsumraten, weniger riskantem Trinkverhalten und insgesamt weniger alkoholbedingten Gesundheits- und Sozialproblemen bei Jugendlichen verbunden. Eine aktuelle Studie aus Spanien zeigt, dass die Anhebung des Mindestalters von 16 auf 18 Jahren den Alkoholkonsum von Jugendlichen reduziert, das Rauschtrinken verringert und mit Verbesserungen in schulischer Leistung sowie mentaler Gesundheit einhergeht.
In der Bevölkerung und innerhalb der SPD wächst der Zuspruch für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens und für eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Verkauf alkoholischer Getränke. Repräsentative Umfragen – unter anderem von Forsa – zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung strengere Regeln im Jugendschutz befürwortet, das begleitete Trinken ablehnt und sich für einen Verkauf von Bier, Wein und Sekt erst ab 18 Jahren ausspricht. Auch innerhalb der SPD gibt es entsprechende Positionierungen: Der ehemalige Bundesgesundheitsminister und Vorsitzende des Forschungsausschusses Karl Lauterbach hat sich für die Abschaffung des begleiteten Trinkens ausgesprochen, während der ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sowie der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, eine Anhebung des Mindestalters unterstützen.
Eine entscheidende Rolle kommt auch der Alkoholwerbung zu. Sie erhöht nachweislich Konsumbereitschaft und Konsumverhalten und wirkt besonders auf Jugendliche, Menschen mit niedrigerem sozioökonomischen Status sowie Personen mit erhöhten Gesundheitsrisiken. Sozial benachteiligte Haushalte tragen folglich die gesundheitlichen und sozialen Kosten des Alkoholkonsums, während die Alkoholindustrie Gewinne erzielt. Die Werbung trägt zur Normalisierung eines gesundheitsschädlichen Konsummittels bei und verschleiert die damit verbundenen Risiken. Frauen sind von den sozialen Folgen des Alkoholkonsums in besonderer Weise betroffen: Studien zu häuslicher und sexualisierter Gewalt zeigen, dass Alkoholkonsum ein zentraler Verstärkungsfaktor für gewaltsames Verhalten ist. Während großer Sportereignisse wie Welt- oder Europameisterschaften lässt sich ein deutlicher Anstieg von Gewalt gegenüber Frauen beobachten. Ein Werbeverbot trägt somit nicht nur zur öffentlichen Gesundheit, sondern auch zum Schutz vulnerabler Gruppen bei und stellt Gesundheit und Sicherheit über wirtschaftliche Interessen. Internationale Gesundheitsorganisationen wie die WHO zählen Werbeverbote zu den wirksamsten Maßnahmen, um alkoholbedingte Schäden zu reduzieren.
Relevante Quellen, auf denen sich die Argumentation stützt:
Änderungsanträge
- Ä1 (SB Innenstadt, Eingereicht)
