| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | JUBV |
| Status: | Eingereicht |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmt angenommen, Ä2 wird übernommen Ja: 64, Nein: 0, Enthaltungen: 0 |
| Angelegt: | 09.01.2026, 19:24 |
S2: Awareness-Arbeit in der Satzung verankern!
Satzungsänderungstext
Die UBDK beschließt mit sofortiger Wirkung folgende Änderungen der Satzung der
Jusos Köln: Einfügen nach dem Ende von § 16 Finanzen als neuen § 17:
"§ 17 Awareness-Arbeit
(1) Die Unterbezirksdelegiertenkoferenz nominiert per Akklamation vier bis fünf
Personen für die Awareness-AG der Jusos Köln. Diese werden ihm Rahmen der
konstituierenden Sitzung des Juso Unterbezirksvorstandes ernannt und um eine*n
Awareness-Beauftragte*n des Juso Unterbezirksvorstandes in beratender Funktion
ergänzt.
(2) Die Amtszeit der Awareness-AG beträgt 12 Monate und verlängert sich im Falle
einer Verschiebung der Unterbezirksdelegiertenkoferenz im Rahmen der
Bestimmungen dieser Satzung um bis zu drei Monate.
(3) Die Awareness-AG ist gemäß der Satzung der Jusos Köln eine
Arbeitsgemeinschaft mit eigenem Antragsrecht.
(4) Die Quotierung der Awareness-AG ist zwingend erforderlich. Die Awareness-AG
soll mindestens zu 50% durch Frauen besetzt sein. Dazu sollte mindestens eine
BIPoC-Person Teil der Awareness-AG sein. Im Sinne der Geschlechterdiversität
verstehen wir die restlichen Plätze nicht als Männerplätze, sondern wollen
INTA*-Personen empowern sich in der Awareness-AG einzubringen. Zudem wird
angestrebt, auch queere Personen in die Awareness-AG zu wählen.
(5) Einwände oder Bedenken gegen aktive Mitglieder der Awareness-AG können
entweder an die weiteren Mitglieder der Awareness-AG oder an ein Mitglied des
Juso Unterbezirksvorstands weitergegeben werden. Sollte dieser Fall eintreten,
wird innerhalb des Vorstands in enger Abstimmung mit den weiteren Mitgliedern
der Awareness-AG erörtert, wie die Folgen aussehen. Diese können u.a. der
Ausschluss der betreffenden Person aus der Awareness-AG durch den Vorstand sein,
ein freiwilliger Rücktritt aus der Awareness-AG sowie der Ausschluss zur
erneuten Nominierung für die Awareness-AG. Bei Rücktritt oder Ausschluss von
Mitgliedern der Awareness AG wird unter Berücksichtigung der Quotierung bei der
nächsten regulären Sitzung des Juso Unterbezirksvorstandes nachbesetzt. Der
Vorgang muss mindestens eine Woche vorher über die Tagesordnung angekündigt
werden.
(6) Folgende Ämter und Mandate sind mit einer Mitgliedschaft in der Awareness-AG
unvereinbar:
a) MdB, MdL, MdEP, Mitglieder des Rates der Stadt Köln und der
Bezirksvertretungen.
b) Mitglieder des Unterbezirksvorstandes der KölnSPD, des Regionalvorstandes der
SPD Mittelrhein, des Landesvorstandes der NRW SPD, sowie des SPD-
Bundesvorstandes.
c) Vorsitzende von Kölner SPD-Stadtbezirken und Ortsvereinen.
d) Mitglieder des Juso Unterbezirksvorstandes, davon Vorsitzende,
stellvertretende Vorsitzende, Geschäftsführung und Schriftführung auch für das
Vorstandsjahr nach Beendigung ihrer Amtszeit.
e) Mitglieder von Juso Landes- und Bundesvorständen.
(7) Alles weitere regelt das Awareness-Konzept der Jusos Köln. Dieses ist den
Mitgliedern zugänglich zu machen.“
Die Ersetzung von: „§ 17 Änderung der Satzung“ durch: „§ 18 Änderung der
Satzung“.
Die Ersetzung von: „§ 18 Schlussbestimmungen“ durch: „§ 19 Schlussbestimmungen“.
Begründung
Die Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2025 hat den amtierenden Juso Unterbezirksvorstand mit der Verankerung eines Awarenesskonzepts in der Satzung der Jusos Köln beauftragt. Diesen Beschluss möchten wir nun umsetzten. Die in diesem Jahr mit der Awareness-Arbeit befassten Personen haben bei der praktischen Arbeit mit dem aktuellen Awarenesskonzept einige Probleme festgestellt. Wir nehmen diese Punkte als JUBV sehr ernst und haben in enger Absprache entsprechende Anpassungen vorgenommen. Ein entsprechend angepasstes Awarenesskonzept wird der JUBV zusätzlich als Antrag zu der UBDK 2026 einbringen.
