| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | JUBV |
| Status: | Eingereicht |
| Abstimmungsergebnis: | Bei drei Enthaltungen angenommen. Ja: 61, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Ungültig: 0 |
| Angelegt: | 08.01.2026, 21:35 |
S1: Einen Delegiertenschlüssel für mehr Teilhabe und Repräsentation!
Satzungsänderungstext
Die UBDK beschließt mit Wirkung zum 25.01.2026 folgende Änderung der Satzung der
Jusos Köln:
Unter § 9 Zusammensetzung der Unterbezirksdelegiertenkoferenz: die Ersetzung von
Absatz 2 Satz 1 und 2: „Die Delegierten werden wie folgt verteilt: Jeder Juso-
Stadtbezirk erhält vier Grundmandate.“ durch: „Die Delegierten werden wie folgt
verteilt: Jeder Juso-Stadtbezirk erhält sieben Grundmandate.“
Begründung
Wir möchten als Jusos Köln mit unserer Unterbezirksdelegiertenkonferenz der Basis unseres Verbandes möglichst viel Teilhabe und Mitbestimmung ermöglichen. Bei den letzten Unterbezirksdelegiertenkonferenzen mussten wir leider feststellen, dass wir oft sehr viel weniger Delegierte vor Ort hatten als die eigentlich vorgesehenen 101 Delegierten.
Das liegt auch daran, dass mitgliederstarke Stadtbezirke auf Grund ihrer hohen Anzahl an Mitgliedern viele Delegiertenplätze besetzen dürfen, jedoch nicht genug aktive Mitglieder haben, um in der Praxis alle Plätze besetzten zu können. Dadurch bleiben Delegiertenplätze frei. Gleichzeitig kommt es in mitgliederschwächeren Stadtbezirken mitunter zu Kampfkandidaturen um die wenigen Delegiertenplätze, die dort vorhanden sind. In der Folge können dann auch aktive Mitglieder unseres Verbandes nur als Gäste an der Unterbezirksdelegiertenkonferenz teilnehmen, während an anderer Stelle Plätze unbesetzt bleiben müssen.
Wir haben dieses strukturelle Problem erkannt und möchten diesem mit unserer Satzungsänderung entgegenwirken, um in Zukunft mehr Teilhabe im Verband ermöglichen zu können.
