A33: Justitia und die soziale Ungerechtigkeit
| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | SB Ehrenfeld |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.01.2026, 22:05 |
| Antragshistorie: | Version 1(09.01.2026) |
| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | SB Ehrenfeld |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.01.2026, 22:05 |
| Antragshistorie: | Version 1(09.01.2026) Version 1 |
In kaum einem europäischen Land ist das Vermögen so ungleich verteilt, wie in
Deutschland. Umso wichtiger ist das Versprechen des Rechtsstaats, dass alle
Menschen wenigstens vor dem Gesetz gleich sind. Ein zentrales Versprechen für
das Vertrauen der Bürger*innen in unsere Justiz.
Doch in der Realität entscheidet auch im Strafrecht häufig die finanzielle Lage
über die Behandlung durch Justiz. Nicht aufgrund bösen Willens einzelner
Akteur*innen, vielmehr begünstigen strukturelle Regelungen Menschen mit
finanziellen Ressourcen, während Menschen ohne Geld schlechter verteidigt,
häufiger verfolgt und härter bestraft werden. So entsteht eine Klassenjustiz,
die dem Anspruch von Gerechtigkeit widerspricht.
Diese Ungleichheit steht im klaren Widerspruch zu unseren sozialdemokratischen
Grundwerten. Als Jusos setzen wir uns für einen Rechtsstaat ein, der
Gerechtigkeit nicht vom Kontostand abhängig macht.
Für Reichtum gelten Sonderregeln
Für Reichtum gelten Sonderregeln
Besonders deutlich zeigt sich Klassenjustiz im Vergleich zwischen
Sozialleistungsbetrug und Steuerhinterziehung. Während Menschen, die auf
Sozialleistungen angewiesen sind, schon bei kleinen Verstößen hart bestraft und
gesellschaftlich stigmatisiert werden, haben große Steuerbetrügereien für
Täter*innen häufig nur geringe strafrechtliche Konsequenzen. Dabei ist der
Schaden durch Steuerhinterziehung für die Allgemeinheit um ein Vielfaches höher.
Besonders deutlich zeigt sich Klassenjustiz im Vergleich zwischen Sozialleistungsbetrug und Steuerhinterziehung. Während Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, schon bei kleinen Verstößen hart bestraft und gesellschaftlich stigmatisiert werden, haben große Steuerbetrügereien für Täter*innen häufig nur geringe strafrechtliche Konsequenzen. Dabei ist der Schaden durch Steuerhinterziehung für die Allgemeinheit um ein Vielfaches höher.
Sozialbetrug liegt z. B. bereits dann vor, wenn Betroffene dem Staat etwa nicht
mitteilen, dass sie in einer festen Partnerschaft leben. Durch eine feste
Partnerschaft können die Bezüge gekürzt werden, wenn der*die Partner*in ein
festes Einkommen hat. Das durch die fehlenden Angaben erlangte Geld führt aber
nicht zu großem Wohlstand, sondern hilft meist nur dabei, Armut etwas
abzumildern oder ein Mindestmaß an finanzieller Unabhängigkeit zu bewahren. Und
trotzdem drohen hohe Strafen, die zukünftig im Führungszeugnis stehen. Dadurch
wird der Weg zurück in Arbeit und die gesellschaftliche Teilhabe zusätzlich
erschwert.
Sozialbetrug liegt z. B. bereits dann vor, wenn Betroffene dem Staat etwa nicht mitteilen, dass sie in einer festen Partnerschaft leben. Durch eine feste Partnerschaft können die Bezüge gekürzt werden, wenn der*die Partner*in ein festes Einkommen hat. Das durch die fehlenden Angaben erlangte Geld führt aber nicht zu großem Wohlstand, sondern hilft meist nur dabei, Armut etwas abzumildern oder ein Mindestmaß an finanzieller Unabhängigkeit zu bewahren. Und trotzdem drohen hohe Strafen, die zukünftig im Führungszeugnis stehen. Dadurch wird der Weg zurück in Arbeit und die gesellschaftliche Teilhabe zusätzlich erschwert.
Ganz anders sieht es bei Steuerhinterziehung aus. Wer den Staat um vergleichbare
oder sogar deutlich höhere Summen durch Steuerbetrug erleichtert, kommt häufig
mit Geldauflagen davon. Es gibt oft keine öffentliche Gerichtsverhandlung und
keinen Eintrag im Führungszeugnis. Aber wer den Staat aus einer Position der
Stärke und Wohlstandes betrügt, schadet der Allgemeinheit aus reiner Gier.
Ganz anders sieht es bei Steuerhinterziehung aus. Wer den Staat um vergleichbare oder sogar deutlich höhere Summen durch Steuerbetrug erleichtert, kommt häufig mit Geldauflagen davon. Es gibt oft keine öffentliche Gerichtsverhandlung und keinen Eintrag im Führungszeugnis. Aber wer den Staat aus einer Position der Stärke und Wohlstandes betrügt, schadet der Allgemeinheit aus reiner Gier.
Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen. Ein gerechter Rechtsstaat
darf Armut nicht härter bestrafen als Reichtum und Solidarität nicht einseitig
einfordern.
Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen. Ein gerechter Rechtsstaat darf Armut nicht härter bestrafen als Reichtum und Solidarität nicht einseitig einfordern.
Deswegen fordern wir:
Deswegen fordern wir:
Rechte kennen darf kein Luxus sein
Grundsätzlich können sich Angeklagte vor dem Strafgericht selbst verteidigen.
Doch die Justiz ist ein System mit eigenen Regeln, Abläufen und Sprache, die
kaum verständlich ist. Selbst für ausgebildete Jurist*innen ist das
Strafverfahren oft komplex. Für Menschen ohne juristische Kenntnisse ist eine
wirksame Selbstverteidigung daher faktisch kaum möglich und Richter*innen fehlt
die Zeit, die Angeklagten ordentlich durch den Prozess „zu führen“. In Folge
werden viele Rechte nicht genutzt.
Wie das Recht auf eine*n Pflichtverteidiger*in. Es gibt Fälle, in denen der
Staat eine Pflichtverteidigung stellen muss, etwa bei besonders schweren
Vorwürfen oder in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmen. Doch diese Fälle
sind nicht nur selten, sondern die Pflichtverteidigung muss aktiv beantragt
werden.
Aber selbst, wenn ein*e Pflichtverteidiger*in bestellt wird, ist die gleiche
Behandlung vor Gericht nicht gewährleistet. Pflichtverteidiger*innen erhalten
eine feste, relativ niedrige Vergütung und haben oft deutlich weniger Zeit für
einen Fall als privat und nach Stunden bezahlte Anwält*innen. Dabei gilt: Je
besser die Verteidigung, desto geringer fällt in der Regel die Strafe aus. Auch
das für eine erfolgreiche Verteidigung notwendige Vertrauensverhältnis fehlt,
wenn man sich erst kurz vor der Verhandlung begegnet.
Nicht nur für das Vertrauensverhältnis ist die späte Mandatierung problematisch,
sondern auch für die strafrechtlichen Konsequenzen. Haben Angeklagte bereits im
Ermittlungsverfahren Anwält*innen, so kommt es häufig gar nicht erst zu einer
Verhandlung.
Problematisch ist außerdem, dass Pflichtverteidiger*innen von den Richter*innen
selbst bestellt werden. Wer also auch zukünftig berücksichtigt werden möchte,
gerät in ein Abhängigkeitsverhältnis. Das kann dazu führen, dass
Pflichtverteidiger*innen weniger konfrontativ auftreten als gut bezahlte
Strafverteidiger*innen, die unabhängig agieren können.
Das alles zeigt: Sparen in der Strafjustiz geht auf Kosten der Ärmsten.
Überlastete Gerichte, Zeitmangel und zu wenig Personal treffen diejenigen am
härtesten, die sich keine private Verteidigung leisten können.
Deswegen fordern wir:
Deswegen fordern wir:
Die Jusos Köln halten es für erforderlich, dass der Juso-Bundesvorstand sowie die SPD-Bundestagsfraktion sich auf Bundesebene (1.-2.) und der Landesvorstand der NRW-Jusos sowie die SPD-Landtagsfraktion sich auf Landesebene (3.-5.) dafür einsetzen, das Gebot der prozessualen Waffengleichheit im Strafverfahren zu stärken.
Insbesondere bedeutet das:
1. die Pflichtverteidigung (§ 140 StPO) auf alle Delikte auszuweiten.
2. Pflichtverteidiger*innen nach dem niederländischen Vorbild des „Legal Aid Board“ auszuwählen.
3. die Steuerfahndung personell besser auszustatten.
4. die Staatsanwaltschaften im Bereich der Wirtschaftskriminalität personell besser auszustatten.
5. den Justizminister des Landes NRW dazu aufzufordern sein Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft aus § 147 Nr. 2 GVG dahingehend auszuüben, die Staatsanwaltschaften anzuweisen, ihre Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftskriminalität gegen den Staat schwerpunktmäßig auf die Kriminalitätsbereiche auszurichten, durch die dem Fiskus der größte Schaden entsteht.
Gegen Strafen nach sozialem Status
Wie hoch eine Strafe ausfällt, liegt in Deutschland oft im Ermessen der
Richter*innen. Zwar gibt das Gesetz einen Rahmen vor, doch innerhalb dieses
Rahmens spielen Einschätzungen über die Person eine große Rolle. Menschen mit
einem „geordneten“ Leben werden häufig milder bestraft, während Armut,
Arbeitslosigkeit oder Sucht als negativ ausgelegt werden. So fließen soziale
Vorurteile in die Strafzumessung ein.
Hinzu kommt, dass Straftaten bei armen Menschen schneller als besonders schwer
eingestuft werden. Diebstahl wird etwa häufiger als „gewerbsmäßig“ bewertet,
weil unterstellt wird, er diene dem Lebensunterhalt. Notlagen führen oft nicht
zu mehr Verständnis, sondern zu härteren Strafen.
Wenn eine Straftat nicht zu einer Haftstrafe führt, dann ist das Ergebnis
meistens eine Geldstrafe. Sie wird in einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen
verhängt, wobei die Anzahl die Schwere der Tat widerspiegelt und die Höhe des
einzelnen Tagessatzes sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Verurteilten
richtet. Die Idee dahinter ist, dass eine Geldstrafe für alle gleich spürbar
sein soll, weil sie auf ihr Einkommen verzichten müssen. Vermögen wird bei der
Bemessung nicht berücksichtigt.
In der Praxis funktioniert dieses System aber nicht, denn man muss es sich
leisten können, auf das Einkommen verzichten zu können. Wer über Rücklagen oder
Vermögen verfügt, kann eine Geldstrafe meist ohne größere Probleme bezahlen. Für
Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, kann dieselbe Strafe dagegen
existenzbedrohend sein. Hinzu kommt, dass Gerichte das tatsächliche Einkommen
häufig gar nicht genau kennen und es geschätzt wird. Das führt häufig dazu, dass
wenn Armut nicht offengelegt wird, weil es vielleicht unangenehm für die
Personen ist, oder Angeklagte (damit die Strafe grundsätzlich nicht so hoch
ausfällt) einen guten Eindruck hinterlassen wollen, oft zu höheren Tagessätzen
verurteilt werden, als eigentlich angemessen wäre. Das trifft besonders auf die
„working poor“ zu. Gegen die falsche Berechnungsgrundlage können zwar
Rechtsmittel eingelegt werden, aber das kostet aber wieder Zeit, Wissen und
Geld.
Eine naheliegende Lösung wäre die Ermittlung von Gehältern über das Finanzamt.
Aber leider ist in Deutschland nichts so wichtig, wie das Steuergeheimnis. Das
Einkommen eines Menschen gilt als strikt privat. Folge: Der Staat nutzt sein
vorhandenes Wissen nicht und nimmt lieber Ungerechtigkeit in Kauf.
Deswegen fordern wir:
Deswegen fordern wir:
Die Jusos Köln halten es für erforderlich, dass der Juso-Bundesvorstand sowie die SPD-Bundestagsfraktion sich auf Bundesebene für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Strafzumessung und Geldstrafe einsetzen.
Insbesondere bedeutet das:
die Kriterien der Sozialprognose (56 Abs. 1 StGB) so auszurichten, dass soziale Einbindung, familiäre Stabilität und unterstützende Netzwerke stärker positiv berücksichtigt werden als ökonomische Faktoren wie Erwerbsstatus oder Einkommenshöhe
Deswegen fordern wir:
bei der Strafzumessung (§ 46 StGB) klarzustellen, dass Armut, Erwerbslosigkeit oder Suchterkrankungen nicht mittelbar strafschärfend wirken dürfen, sondern diese als Ausdruck wirtschaftlicher oder sozialer Problemlagen angemessen berücksichtigt werden müssen
die Anwendbarkeit der Gewerbsmäßigkeit, insbesondere im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte (u.a. § 243 StGB) zu präzisieren, sodass Straftaten zur Sicherung des Existenzminimums oder bezogen auf geringe Sachwerte nicht als besonders schwere Fälle ausgelegt werden
die Regelung der Geldstrafe (insb. § 40 Abs. 2 StGB) so anzupassen, dass Geldstrafen Menschen am Existenzminimum nicht gefährden, aber auch bei sehr hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder sehr hohem Vermögen nicht wirkungslos bleiben.
die Verfahren zur Bemessung von Tagessätzen (§ 40 Abs. 3 StGB) zu überprüfen und weiterzuentwickeln, um eine realitätsgerechte Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
flankierende Maßnahmen zu stärken, um Überschuldung und Ersatzfreiheitsstrafen insbesondere bei Menschen mit geringen finanziellen Mitteln zu vermeiden.