| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2026 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | JUBV |
| Beschlossen am: | 24.01.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Schutz ist ein Menschenrecht
Weiterleitung
Beschlusstext
Die aktuellen Haushaltskürzungen treffen insbesondere den sozialen Bereich der
Stadt Köln und gefährden damit zentrale Unterstützungsangebote für Frauen und
Kinder. Gleichzeitig wirken in unserer Gesellschaft weiterhin patriarchale
Strukturen, die Ungleichheiten fortschreiben und geschlechtsspezifische Gewalt
begünstigen. Besonders Frauen in gefährdenden oder gewaltgeprägten Beziehungen
benötigen verlässliche Schutzräume, niedrigschwellige Unterstützung und eine
funktionierende sozialpolitische Infrastruktur.
Um den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicherzustellen, braucht es deshalb
eine klare kommunale Priorisierung sowie den Erhalt und Ausbau bestehender
Angebote. Deshalb fordern wir:
1. Sicherung der Frauenhäuser und Beratungsstellen
Die Stadt Köln muss die Finanzierung der Frauenberatungsstellen
langfristig sicherstellen und entsprechende Mittel im nächsten
Haushaltsentwurf berücksichtigen.
- Darüber hinaus sind Frauenhausplätze mindestens in dem Umfang zu schaffen,
den die Istanbul-Konvention vorsieht.
Die Finanzierung ist langfristig sicherzustellen, um jederzeit
ausreichende Kapazitäten und professionelle Betreuung anbieten zu können.
2. Unterstützung einer multidimensionalen Herangehensweise
Enge Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, um betroffene Frauen vor
aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit zu schützen und Unterstützungswege zu
sichern.
Kooperative Strukturen mit dem Jugendamt, um den Schutz von Kindern in
belastenden Familiensituationen zu gewährleisten.
Sicherstellung der Anbindung an therapeutische Angebote, psychologische
Beratung sowie medizinische Versorgung.
Ausbau der Kooperation mit Obdachlosenunterkünften, um obdachlose Frauen
nach einem Aufenthalt im Frauenhaus zuverlässig aufzufangen und ihnen
Übergangsperspektiven zu ermöglichen.
3. Soforthilfe bei Ankunft in Schutzunterkünften
Bereitstellung einer einmaligen finanziellen Unterstützung zur
grundlegenden Erstausstattung, da viele Frauen und Kinder mit kaum mehr
als dem Nötigsten ankommen. Die Einmalzahlung soll Kleidung,
Hygieneartikel, Alltagsgegenstände und weitere unmittelbar benötigte
Materialien abdecken.
