Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | Angenommene Anträge |
Antragsteller*in: | Juso Unterbezirksvorstand |
Status: | Angenommen |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 52, Nein: 23, Enthaltungen: 3 |
Eingereicht: | 06.03.2021, 12:09 |
S4: Einführung eines*einer Schatzmeister*in im Juso Unterbezirksvorstand
Satzungsänderungstext
Die Jusos Köln ersetzen in ihrer Satzung unter § 6 Der Unterbezirksvorstand den
Absatz (2) durch folgenden Text:
Er besteht aus:
a) einem*einer Vorsitzenden,
b) zwei stellvertretende Vorsitzende,
c) einem*einer Geschäftsführer*in,
d) einem*einer Schatzmeister*in,
e) einem*einer Schriftführer*in,
f) und einer von der Unterbezirksdelegiertenkonferenz mit absoluter Mehrheit
festzulegenden Anzahl von Beisitzer*innen.
Die Jusos Köln ändern in ihrer Satzung unter § 6 Der Unterbezirksvorstand den
Absatz (7) wie folgt ab:
¹ Der*die Schatzmeister*in und der*die Geschäftsführer*in sind für die
ordnungsgemäße Führung der Kasse verantwortlich. ² Der*die Schatzmeister*in
fertigt zur Vorlage bei der Revision (§ 7) mindestens zwei Wochen vor jeder
Unterbezirksdelegiertenkonferenz einen schriftlichen Kassenbericht an und
erteilt auf Nachfrage detailliert Auskunft über die Kassenpositionen.
Die Jusos Köln ändern in ihrer Satzung unter § 7 Revision den
Absatz (2) wie folgt ab:
² Der*die Geschäftsführer*in und der*die Schatzmeister*in (§ 6 Abs. 2 lit. C und
lit. D) dürfen für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer letzten
Amtszeit nicht zum*zur Revisor*in gewählt werden.
Begründung
In der bisherigen Version der Satzung ist der*die Geschäftsführer*in im JUBV alleinverantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Kasse. Da dies insbesondere aufgrund der städtischen Mittel aus dem Ring politischer Jugend hohe Mengen sind, ist es sicherer die Verantwortung auf zwei Schultern zu verteilen. So können mögliche Fehler durch ein Vier-Augen-Prinzip verhindert werden und im Falle des Ausfalls einer Person, die andere Person die Geschäfte der Jusos Köln weiterführen, sodass die Handlungsfähigkeit unserer Verbandes gesichert bleibt.
In der Satzung der Jusos Köln soll deshalb die Position eines*r Schatzmeister*in eingeführt werden. Dafür wird es künftig nur noch eine*n Stellvertreter*in geben. Die Gesamtzahl der Mitglieder im JUBV und dieser mit gesonderter Funktion im JUBV ändert sich damit nicht.
Die Aufgabe der*des Schatzmeister*in soll in erster Linie die ordnungsgemäße Führung der Kasse sein. Dazu zählt insbesondere das Abwickeln von Überweisungen, die regelmäßige Berichterstattung zum Kassenstand im JUBV, sowie alle Angelegenheiten, die die RPJ-Förderung betreffen. Auch für den Kassenbericht am Ende der Amtszeit ist der*die Schatzmeister*in zuständig. Er*sie arbeitet dabei eng mit der Geschäftsführung zusammen und beide erstellen gemeinsam den RPJ-Bericht. Beide sind bei der Prüfung durch die Revision anwesend und für die Kasse verantwortlich.
Schatzmeister und Geschäftsführer stimmen sich eng in der täglichen Arbeit ab. Insbesondere der Überblick über die Finanzplanung und die inhaltliche Prüfung von Finanzausgaben bleiben auch Aufgabe des Geschäftsführers.
Da der Geschäftsführer neben der Kassenführung auch zahlreiche organisatorische Aufgaben übernimmt, wird durch die Aufgabenteilung mehr Zeit für diese geschaffen, sodass er diese umfangreicher nachkommen kann, ohne das es zeitlich mit unverhältnismäßig viel Aufwand verbunden wäre.
So hat die Aufteilung der Aufgaben zwischen Geschäftsführung und Schatzmeister*in zusammengefasst zwei zentrale Vorteile. Zum einen sorgt die Zusammenarbeit dafür, dass vier statt zwei Augen die finanziellen Angelegenheiten des JUBV im Blick haben und im Falle eines Ausfalls oder Rücktritts die Aufgaben kurzfristig von der anderen Person aufgefangen werden können bis ein*e Nachfolger*in gewählt wurde. Zum anderen schafft die Aufgabenteilung freie Kapazitäten bei der Geschäftsführung, damit diese sich mehr auf die organisatorische Arbeit im JUBV konzentrieren kann.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.