Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | Angenommene Anträge |
Antragsteller*in: | Juso Unterbezirksvorstand |
Status: | Angenommen |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 64, Nein: 5, Enthaltungen: 8 |
Eingereicht: | 06.03.2021, 12:07 |
S3: Regelung des vorzeitigen Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern und Revisor*innen
Satzungsänderungstext
Die Jusos Köln fügen in ihrer Satzung unter § 7 Revision den
Absatz (3) ein:
Endet das Amt einer*eines Revisor*in vorzeitig, so bestimmt der Vorstand mit
absoluter Mehrheit aus dem Kreis der Mitglieder, auf Vorschlag der anderen
Revisor*innen, einen Nachfolger für die*den ausgeschiedene*n Revisor*in. Über
die kommissarische Besetzung des*der Revisor(s)*in muss zu Beginn der nächsten
UBDK durch die Delegierten abgestimmt werden, wobei eine einfache Mehrheit zur
Nachwahl genügt und keine weiteren Kandidaturen für die Nachwahl der*des
Revisor(s)*in möglich sind. Die Amtszeit endet mit der Abstimmung über die
Entlastung des Vorstandes aus der aktuellen Vorstandsperiode. Die Quotierung
nach § 13 Abs. 5 S. 1 ist hierbei einzuhalten.
Begründung
Das vorzeitige Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern und Revisor*innen ist bisher nicht in unserer Satzung geregelt. Da dies in der Vergangenheit jedoch schon häufiger vorkam, wollen wir das Verfahren dazu nun verbindlich in unserer Satzung regeln.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.