Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | Abgelehnte Anträge |
Antragsteller*in: | Stadtbezirk Kalk |
Status: | Abgelehnt |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 23, Nein: 41, Enthaltungen: 6 |
Eingereicht: | 04.02.2021, 14:28 |
S1: Verlängerung der Amtszeit des JUBV
Satzungsänderungstext
Die Jusos Köln mögen beschließen, dass in ihrer Satzung in §6 Unterpunkt 1:
„zwölf Monate“ durch „24 Monate“ ersetzt wird.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern kann auf der UBDK in
Zwischenjahren nachgewählt werden. Sollte der*die Vorsitzende oder der*die
Geschäftsführer*in zurücktreten, so übernimmt diese Aufgabe ein*e
stellvertretende*r Vorsitzende*r, solange bis auf einer, schnellstmöglich
einzuberufenden, außerordentlichen UBDK nachgewählt werden kann.
Die übrigen Regelungen zur Wahl, Aufgabe und Zusammensetzung des JUBV gemäß §6
der Satzung der Jusos Köln bleiben von dieser Änderung unberührt.
Begründung
In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass der Vorstand eines so großen Unterbezirks wie Köln, vor allem eins braucht: mehr Zeit. Mehr Zeit bei der Planung, mehr Zeit beim Teambuilding und mehr Zeit bei Arbeitsprozessen. Die Arbeitsfähigkeit des JUBVs hängt für uns vor allem an zwei Punkten, zum einen: wie gut kommunizieren die Vorstandsmitglieder miteinander und zum anderen: wie viel Zeit haben sie für das was sie schaffen wollen. Die UBDK sollte dem JUBV die Rahmenbedingungen geben sich einerseits als Vorstand finden zu können und andererseits mit genügend Vorlauf Projekte wie z.B. anstehende Bundestags- und Landtagswahlen zu planen. Aus unserer Sicht darf eine Wahl aber auch nicht die gesamte Zeit der Vorstandsmitglieder für eine Wahlperiode einnehmen, sie sollten auch genügend Zeit haben sich auf andere Projekte zu konzentrieren, dies wäre mit der Beschließung dieses Antrags gegeben. Der in anderen Juso- und SPD-Gliederungen übliche Zeitraum von 24 Monaten pro Legislatur sollte deshalb auch bei uns Anwendung finden.