| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 10.2. Beratung der restlichen Anträge |
| Antragsteller*in: | SB Rodenkirchen |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 04.01.2025, 12:43 |
A9: Bau(t) für Vielfalt: Alle Geschlechter, alle Perspektiven!
Weiterleitung
Antragstext
Es wird gefordert, bei der Erbauung neuer öffentlicher Einrichtungen,
feministische Bauplanung zu
beachten. Dies umfasst die angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse aller
Geschlechter,
wobei insbesondere die spezifischen Anforderungen von Frauen sowie
marginalisierter und
diverser Gruppen aktiv einbezogen werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass
die Bedürfnisse
aller Geschlechter gleichwertig beachtet werden. Dies betrifft insbesondere
Bereiche wie
Umkleideräume, Sanitäreinrichtungen, Lagerräume sowie andere für die Nutzung
wesentliche
Räumlichkeiten.
Die Umsetzung erfolgt unter Einhaltung geltender Standards für Barrierefreiheit,
Nachhaltigkeit
und Inklusion.
Begründung
In vielen öffentlichen Einrichtungen werden die Bedürfnisse von Frauen, marginalisiertern und
diversen Gruppen in der Bauplanung häufig vernachlässigt, was zu Benachteiligungen und
ungleichen Nutzungsmöglichkeiten führt. Feministische Bauplanung gewährleistet, dass alle
Personen gleichermaßen in den Planungsprozess einbezogen werden.
Ein besonderer Fokus auf geschlechtergerechter Anforderungen, wie etwa die Bereitstellung
ausreichend dimensionierter Umkleiden und sicherer Sanitäreinrichtungen, ist ein wichtiger
Schritt, um Diskriminierung in öffentlichen Räumen zu verhindern. Zudem trägt die
Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und Barrierefreiheit dazu bei, öffentliche Gebäude für
alle Personen nutzbar und zugänglich zu machen. Nur durch solche Maßnahmen kann eine
tatsächliche Gleichstellung in der Öffentlichkeit erreicht werden, die den Grundsätzen der sozialen
Gerechtigkeit entspricht.
