| Veranstaltung: | Unterbezirksdelegiertenkonferenz 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 10.2. Beratung der restlichen Anträge |
| Antragsteller*in: | SB Innenstadt |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 04.01.2025, 17:04 |
A13: Rückwärtsgewandtheit gegen Rechtsextremismus: Asylkompromiss rückgängig machen!
Weiterleitung
- Weiterleitung an:
- Bundeskongress Jusos, Bundesparteitag SPD
Antragstext
Wir als Jusos verstehen, dass unser antirassistischer Kampf in der eigenen
Partei beginnt. Deshalb fordern wir von der SPD sich dafür einzusetzen
rassistisch motivierte Maßnahmen und Gesetzesänderungen, soweit dies möglich
ist, rückgängig zu machen. Konkret soll der Asylkompromiss von 1993 rückgängig
gemacht und die Art. 16a II-IV GG ersatzlos gestrichen werden. Im Zentrum
sozialdemokratischer Asylpolitik muss wieder der Grundsatz stehen, dass
Menschen, die fliehen müssen, Schutz gewährt wird. Zudem fordern wir, dass
Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird und Geflüchtete ins Bürgergeld bzw.
die Sozialhilfe sowie die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen
einbezogen werden. Die Menschenwürde darf hier nicht weiter mit zweierlei Maß
gemessen werden.[1]
Begründung
Antirassistische Diskurse innerhalb der SPD drehen sich vielfach um die rassistischen Forderungen der AfD und anderer rechtsextremer Akteure. Viel zu oft werden dabei aber die Akteure innerhalb demokratischer Parteien vergessen, die sich rechtsextreme Forderungen zu eigen machen. Hier ist ein Umdenken von uns als Sozialdemokrat*innen gefragt, weil wir mit unserer bisherigen Toleranz diesen Akteuren gegenüber und durch den Fokus unserer antirassistischen Bemühungen auf die AfD Rassismus – der in der eigenen Partei weit verbreitet ist - externalisieren.[1]
Das Erstarken rechtsextremer Kräfte ist die Folge eines zunehmend von rechtsextremen Narrativen geprägten öffentlichen Diskurses. Ursächlich für diese Entwicklung sind Jahrzehnte rassistischer und unsolidarischer Politik getragen von der SPD (und anderen Parteien der demokratischen Mitte). In der aktuellen Legislaturperiode hat diese Entwicklung in beängstigender Weise Fahrt aufgenommen. Immer öfter machen sich die Bundesregierung und der 20. Bundestag menschenverachtende Forderungen der AfD zu eigen:
Die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS), der die Bundesregierung auf EU-Ebene am 8. Juni 2023 und das EU-Parlament mit Stimmen der SPD am 10. April 2024 zugestimmt hat, sieht Schnellverfahren in Auffanglagern an den EU-Außengrenzen für Asylsuchende vor. Auch Kinder sollen in solchen Lagern interniert werden.[2] Asylsuchende sollen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden können. Nancy Faeser nennt dies einen „großen und sehr wichtigen Erfolg“.[3] Migrationsforscher Franck Düvell stellt dagegen fest, dass durch die Reform der GEAS „grundlegende Normen des Flüchtlingsschutzes immer weiter ignoriert“ werden.[4]
Am 18. Januar 2024 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ beschlossen. Hierdurch wurde, neben anderen Verschärfungen, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage angehoben. Die Abschiebehaft wird auf bis zu 6 Monate verlängert. Auch sollen Abschiebungen grundsätzlich nicht mehr angekündigt werden, was effektiven Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnungen faktisch unmöglich macht.[5] Zudem ermöglicht das Gesetz die strafrechtliche Verfolgung von Seenotretter*innen und kriminalisiert so humanitäre Hilfe.[6] Dass das Gesetz indes dazu führt, dass tatsächlich mehr Ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden ist dagegen nicht zu erwarten.[7]
Auch die Effektivität der seit September 2024 stattfindenden Kontrollen aller deutschen Außengrenzen dürfte, bezüglich der Verhinderung illegaler Einreisen, gleich null sein.[8] Nichtsdestotrotz verstoßen die Kontrollen gegen Unionsrecht, da eine „ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit“ nicht vorliegt.[9]
Einen neuen Tiefpunkt stellt das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene Sicherheitspaket dar. Dieses sieht vor, dass die Sozialleistungen für Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelungen ein anderer EU-Staat zuständig ist, auf null gekürzt werden. Die Kürzungen sollen auch dann eintreten, wenn eine Ausreise in den zuständigen Staat für die betroffene Person gar nicht möglich ist. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das aus der Menschenwürde abgeleitete Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dar und ist deshalb verfassungswidrig. Zudem verlieren Menschen, die in ihr Herkunftsland reisen, obwohl dies „nicht sittlich zwingend“ geboten ist ihren Schutzstatus. Da sich Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind solche Reisen regelmäßig nicht leisten können, sind von dieser Regelung hauptsächlich Geflüchtete betroffen, die bereits in Deutschland erwerbstätig sind. Oftmals sind auch Geflüchtete betroffen, die sich in Deutschland gesellschaftlich engagieren oder aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Auch Menschen, die in Deutschland eine Familie gegründet haben und deren Kinder hier Kindergarten oder Schule besuchen sind hiervon betroffen. Somit werden, Menschen die in Deutschland angekommen und integriert sind und wertvolle gesellschaftliche Beiträge leisten zur Ausreise gezwungen.[10]Es geht somit schlicht um „Remigration“, ein Herzensprojekt deutschsprachiger Faschist*innen gegen das im Januar 2024 Millionen Demokrat*innen auf die Straße gegangen sind und das jetzt von Sozialdemokrat*innen vorangetrieben wird. Auch die Praxis des „racial profilings“ wird aufgrund der waffenrechtlichen Änderungen des Sicherheitspakets ausgeweitet werden. Maßnahmen wie diese machen das Leben für Menschen die dem rassistischen Volksbegriff von Rechtsextremen nicht unterfallen („Pass-Deutsche“) unbequemer. Sie leisten dadurch einen erheblichen Beitrag zu Martin Sellners „Remigrationsplänen“, welche vorsehen „nichtassimilierte“ Staatsbürger vorrangig durch Erzeugung von „Remigrationsdruck“ zur Ausreise zu bewegen.[11]
Ein durch die SPD mitverursachter Rechtsruck, ist allerdings nicht erst seit der Gründung der AfD zu beobachten. Die SPD hat schon rassistisch motivierte Politik gemacht, bevor es die AfD überhaupt gab und damit den Grundstein für den heutigen Erfolg der AfD gelegt:
Das bedeutendste Beispiel hierfür ist der Asylkompromiss von 1993. Dabei wurde der damalige Art. 16 GG (heute Art. 16a GG) um die sog. „Drittstaatenregelung“ erweitert, wonach sich Menschen, die sich vorher in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten haben, nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen können. Da Deutschland ausschließlich an solche Staaten grenzt, existiert ein individuelles Grundrecht auf Asyl seit dem Asylkompromiss faktisch nicht mehr. Dass Olaf Scholz einen entscheidenden Unterschied zwischen sich und der AfD dennoch darin sieht, dass er der Auffassung ist, dass das individuelle Grundrecht auf Asyl nicht in Frage gestellt werden darf[12] zeigt, wie sehr die effektive Abschaffung des Grundrechts auf Asyl die Grenzen zwischen Sozialdemokrat*innen und Faschist*innen im Bereich der Asylpolitik erodiert hat.
Im Rahmen des Asylkompromisses wurde zudem das „Asylbewerberleistungsgesetz“ beschlossen, welches bis heute in Kraft ist. Nach diesem Sonderrecht für Geflüchtete unterschreitet das Niveau von Sozialleistungen, das von Bürgergeld und Sozialhilfe deutlich. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass das „Asylbewerberleistungsgesetz“ einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum darstellt.[13]
Der Asylkompromiss wurde mit Stimmen der SPD beschlossen, obwohl in den Monaten zuvor hunderttausende demonstriert haben, um das Grundrecht auf Asyl zu verteidigen. Wenige Tage nach der Änderung des Grundgesetzes starben in Solingen fünf Menschen bei einem rassistischen Brandanschlag. Dieser Anschlag steht beispielhaft für den Zusammenhang zwischen rassistisch motivierter SPD-Politik und rechtsradikaler Gewalt.[14]
Dies bedeutet natürlich nicht, dass der Kampf gegen die AfD aufhören soll. Die AfD hat - auch dank ihrer rassistischen und menschenverachtenden Forderungen - mittlerweile in allen Bundesländern den Status einer Volkspartei (pun intended) erreicht. Bei der Debatter darüber, wie man die AfD bekämpfen sollte wird allerdings oft verkannt, dass die Konzeption unserer Demokratie als wehrhafte Demokratie keine willkürliche Entscheidung war, sondern, aufgrund der demokratieimmanenten Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung für Demokratiefeinde, konstitutiv für das Überleben von Demokratien ist.[15] Aus dieser konstitutiven Bedeutung der Instrumente der wehrhaften Demokratie ergibt sich die einfache, aber überlebenswichtige Pflicht für Demokrat*innen den Begriff der Wehrhaftigkeit mit Leben zu füllen und Faschist*innen mit einem Verbotsantrag nach Art. 21 II GG zu begegnen. (Die Vertreter*innen der SPD in den Antragsberechtigten Bundesorganen kommen dieser Verpflichtung seit vielen Jahren nicht nach und setzen so die Existenz unserer Demokratie leichtfertig aufs Spiel. Das Bundesverfassungsgericht hat auch bereits anklingen lassen, dass ein solches Verbotsverfahren gute Erfolgsaussichten hätte.[16]) Wer aber auch die Ursachen des Erstarkens von Rechtsextremismus beseitigen will muss diejenigen Akteure innerhalb der SPD bekämpfen, die sich – getrieben von politischem Opportunismus - nur zu gern zu Steigbügelhaltern der Faschist*innen machen.
Die von der SPD vollzogene „Zeitenwende“ in der Asylpolitik ist zutiefst menschenverachtend, rechtsextrem und oftmals rechtswidrig Deshalb ist es unsere Pflicht als Jusos uns (ausnahmsweise) für ein „früher (vor 1993) war alles besser“ einzusetzen. Siamo tutti antifascisti!
[12]https://lagedernation.org/podcast/ldn410 ; Minute 17:30
[15]K. Loewenstein, Militant Democracy and Fundamental Rights, I, The American Political Science Review, 31, S. 417
[16] BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 - 2 BvB 1/19 -, Rn. 290-301, abrufbar unter: https://www.bverfg.de/e/bs20240123_2bvb000119
Änderungsanträge
- Ä1 (SB Innenstadt, Eingereicht)
